Nach einer unwirksamen Kündigung kann für Arbeitgeber eine erhebliche finanzielle Belastung entstehen, wenn Annahmeverzugsvergütung gezahlt werden muss. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit andere Beschäftigungsmöglichkeiten hätte wahrnehmen können und dies nachweislich unterlässt? Das BAG hat nun mit dem Urteil vom 26. August (5 AZR 37/25) die Grenzen der wichtigen Auskunftspflichten konkretisiert.
