Private Handynummer ist für Arbeitgeber tabu

Quelle: pixabay.com
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Arbeitnehmer können nach zwei Urteilen des Thüringer LAG vom 16.5.2018 (6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) die Weitergabe ihrer privaten Mobilfunknummer an den Arbeitgeber verweigern.

Das kommunale Gesundheitsamt im Landkreis Greiz verlangte von seinen Angestellten neben der privaten Festnetznummer auch die Bekanntgabe der Handynummer, um diese im Notfall auch außerhalb des Bereitschaftsdienstes mobil erreichen zu können. Hintergrund war eine Systemänderung der Rufbereitschaft zur Einrichtung eines Notdienstes. Die Mitarbeiter sollten an Werktagen von den Rettungskräften per Zufallsprinzip angerufen werden können. Hiergegen wehrten sie sich erfolgreich. Das Thüringer LAG gab den klagenden Angestellten in zweiter Instanz Recht und wies die Berufung des Arbeitgebers zurück.

Offen bleiben kann, ob überhaupt eine Anspruchsgrundlage für das Auskunftsverlangen besteht. Denn einem potenziellen Anspruch stünde das Thüringer Landesdatenschutzgesetz entgegen. Die Verpflichtung zur Herausgabe der mobilen Telefonnummer stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser müsste durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Eine Abwägung müsste dann zu dem Ergebnis kommen, dass der Eingriff angemessen ist.
Das ist hier aber zu verneinen, denn den Beschäftigten droht ständige Erreichbarkeit, ohne sich dem entziehen zu können. Diese Drucksituation würde fortlaufend bestehen. Deshalb kommt es nicht auf das Argument des Gesundheitsamts an, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Kontaktaufnahme im Notfall eher gering ist. Zudem hat der Arbeitgeber durch eine Systemänderung der Rufbereitschaft selbst für die Situation gesorgt. Er hätte andere Möglichkeiten, Notfälle – wie in der Vergangenheit – abzusichern.

Die Revision wurde nicht zugelassen, denn die grundlegende Rechtslage ist geklärt. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss durch ein entgegenstehendes, überwiegendes berechtigtes Interesse gerechtfertigt sein.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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