Mobbing: Mitarbeiterin im Europäischen Parlament erhält Schadensersatz

Quelle: pixabay.com
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Schikanieren Vorgesetzte ihre Mitarbeiter systematisch, kann daraus ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber erwachsen. Aus diesem Grund hat eine beim Europäischen Parlament beschäftigte Assistentin sowie eine Referentin der Europäischen Investitionsbank (EIB) Schadensersatz i. H. v. jeweils 10.000 Euro zugesprochen bekommen. Verurteilt wurden die beiden Organe der EU. Das geht aus den Urteilen des Gerichts der Europäischen Union (EuG, Urt. v. 13.7.2018 – T-275/17, T-377/17), einem dem EuGH nachgeordneten eigenständigen Gericht, hervor.

Im ersten Fall behauptete eine parlamentarische Assistentin, dass sie von Europaabgeordneten, die ihr vorgesetzt waren, bedroht, erniedrigt, angeschrien, gering geschätzt und beschimpft wurde. Im zweiten Fall soll ein neuer Direktor der EIB eine Referentin ohne sachlichen Grund von einer Leitungsfunktion entfernt und sich ihr gegenüber aggressiv, geringschätzig und unangemessen verhalten haben. Das Parlament meinte zu den Vorwürfen, es lasse sich im stressigen Arbeitsalltag ein rauer Umgangston nicht vermeiden. Die EIB hingegen gestand ein, dass die Referentin ein Opfer von Mobbing geworden ist. Der Direktor sollte sich förmlich entschuldigen, auf ihn würden Disziplinarmaßnahmen zukommen. Zudem sollte die Möglichkeit eines beruflichen Coachings für den Vorgesetzten evaluiert werden. Die Referentin sollte im Gegenzug alle Maßnahmen streng vertraulich behandeln.

Die beiden Angestellten wandten sich an das EuG und forderten Schadensersatz. Dort bekamen sie Recht, beide EU-Organe haben die Definition von Mobbing fehlerhaft ausgelegt.

Nach den Urteilen ist Mobbing ein ungebührliches Verhalten, das „über einen längeren Zeitraum, wiederholt oder systematisch in Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt". Notwendig sind also eine gewisse Zeitspanne sowie vorsätzlich und nicht zufällig wiederholte bzw. andauernde Verhaltensweisen, die die Persönlichkeit, die Würde oder die psychische bzw. physische Integrität des Opfers angreifen.
Die von den Arbeitgebern ergriffenen Maßnahmen waren nicht ausreichend und stellten keine angemessene Reaktion auf das unstreitig vorliegende Fehlverhalten der Vorgesetzten in beiden Fällen dar.

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