KFC Uerdingen 05 muss nach Aufstieg Gehalt nachzahlen

© sociopat_empat/stock.adobe.com
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Dem Ex-Trainer Michael Wiesinger der ersten Herrenmannschaft des derzeitigen Drittligisten KFC Uerdingen 05 stehen Zahlungsansprüche i. H. v. ca. 180.000 Euro zu. Das hat das ArbG Krefeld in einem Urteil vom 7.2.2019 (1 Ca 1955/18) entschieden.

Im März 2018 wurde der Trainer und ehemalige Champions League Sieger von 2001 von seinen vertraglich vereinbarten Aufgaben im Verein (der sich zu dieser Zeit im Aufstiegskampf in die 3. Liga befand) entbunden, nachdem ihm die Geschäftsführung nach drei Unentschieden zu Jahresbeginn kein Vertrauen mehr entgegenbrachte. Der Fußballehrer klagte und verlangte erfolgreich noch ausstehende Zahlungen.

Das ArbG Krefeld ist der Auffassung, dass Wiesinger vertraglich vereinbartes Gehalt verschiedener Monate bis einschließlich Januar 2019 zustehen. Insbesondere wurden Gehaltserhöhungen nicht berücksichtigt, die im Zuge des Aufstiegs in die 3. Liga zu zahlen gewesen wären. Zu Unrecht berief sich der beklagte Verein darauf, dass das erhöhte Gehalt nur an den noch aktiven Trainer zu zahlen sei. Vielmehr ist allein die Teilnahme der Mannschaft am Spielbetrieb der 3. Liga ausschlaggebend.
Zudem steht dem Trainer eine Platzierungsprämie für den 1. Platz im Sommer 2018 sowie die Aufstiegsprämie zu. Auch hier spielte es keine Rolle, ob Wiesinger noch selbst aktiv Trainer bei Uerdingen war und an den Spielen teilgenommen hat.
Letztlich bekommt der Kläger noch Mietwagenkosten und verauslagte Miete für seine Wohnung erstattet, weil dies vertraglich vereinbart war. Schadensersatz erhält er für den Zeitraum von der Entlassung bis zum geplanten Vertragsende, weil kein Mietwagen zur Verfügung gestanden hat.
Mit der Forderung auf Erstattung der Anwaltskosten drang er hingegen nicht durch. Ein solcher Anspruch ist im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen.

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