Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (sog. Wirtschaftsweisen) hat eine Lockerung des ArbZG gefordert.
Nach Informationen der Welt am Sonntag haben die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten u. a. eine Flexibilisierung in Sachen Arbeitszeitregelung angemahnt. Der Volkswirt Christoph M. Schmidt (Vorsitzender des Gremiums seit März 2013, Mitglied seit März 2009) sagte der Zeitung, dass das Anliegen wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sei: „Firmen, die in unserer neuen digitalisierten Welt bestehen wollen, müssen agil sein und schnell ihre Teams zusammenrufen können. Die Vorstellung, dass man morgens im Büro den Arbeitstag beginnt und mit Verlassen der Firma beendet, ist veraltet.“ Zwar habe sich der Arbeitsschutz in Deutschland bewährt, er sei aber teilweise nicht mehr zeitgemäß, mahnt Schmidt. Weitere Mitglieder des Rates sind: Peter Bofinger, Ökonom und Professor für Volkswirtschaftslehre (seit März 2004), Lars Feld, Professor für Wirtschaftspolitik (seit März 2011), Isabel Schnabel, Wirtschaftswissenschaftlerin und Professorin für Finanzmarktökonomie (seit Juni 2014) sowie Volker Wieland, Professor für Monetäre Ökonomie (seit März 2013).
Bei seiner Forderung weiß der Sachverständigenrat die Arbeitgeber hinter sich, die schon lange für eine Lockerung der Regeln eintreten. Ganz konkret geht es ihnen um den Wegfall der gesetzlichen Begrenzung der Arbeitszeit auf einen Acht-Stunden-Tag: So könne man die maximale Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden festsetzen und hätte innerhalb dieses größeren Rahmens mehr Spielraum. Zudem entspreche eine Ruhezeit von neun statt elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eher der Realität in einer digitalisierten Arbeitswelt.
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