Neuer Mindestlohn im Gerüstbau

Source: pixabay.com
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Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk gilt seit dem 1. Mai ein höherer Mindestlohn. Er beträgt 10,70 Euro pro Stunde und steigt nochmals ab Mai 2017 auf 11 Euro.

Das Bundeskabinett hat die dritte Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt. Damit werden die ausgehandelten Mindestlöhne für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt.
Im Gerüstbauerhandwerk sind etwa 21.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Bis Ende März 2016 galt dort ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn von 10,50 Euro pro Stunde. Im März hatten die Tarifparteien beantragt, den mit TV vom 4.7.2015 vereinbarten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gem. § 5 TVG, § 7 f. AEntG oder § 1b AÜG für diese Branchen für verbindlich erklärt.

Weiterführende Links:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2016/04/2016-0...

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