Nahles erwägt Ausnahmen für Jugendliche beim Mindestlohn

(c) Makrodepecher/ pixelio.de
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Zum 1.1.2015 soll der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde kommen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Jugendliche unter 18 Jahren allerdings von dieser Regelung ausnehmen und begründet ihren Vorschlag damit, dass man junge Menschen davon abhalten müsse, lieber als besser bezahlte Aushilfen zu arbeiten als Ausbildungsangebote wahrzunehmen. Demgegenüber lehnte die Ministerin weitere, von der Union geforderte Einschränkungen bzgl. Rentnern und Minijobbern ab. Gespräche über etwaige abweichende Regelungen habe sie bereits mit Vertretern von Gaststättenbetrieben, Taxifahrern, Callcentern, Zeitungsverlegern und Erntehelfern geführt. Mit diesen Branchen stehe sie in „ernsthaftem Dialog“. Bis 1.1.2017 habe man Zeit, die Lohnanpassungen in Tarifverträgen vorzunehmen; darüber hinaus werde es keine Sonderfälle geben. Christian Bäumler, Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), befürchtet, dass Ausnahmen zu Missbrauch in der Wirtschaftsbranche führen könnten und gab zu bedenken, dass u. U. auch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen würde. Neben den Kritikern melden sich jedoch auch Befürworter: So findet Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, dass man im Interesse der Jugendlichen keine Anreize schaffen dürfe, eine Ausbildung gar nicht erst zu beginnen oder diese im weiteren Verlauf abzubrechen.

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