Mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz

Quelle: pixabay.com
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Der Erste Senat des BVerfG verhandelt am 24. und 25.1.2017 über fünf Verfassungsbeschwerden (1 BvR 1571/15 u. a.) gegen das Gesetz zur Tarifeinheit, das seit dem 10.7.2015 in Kraft ist.

Das Gesetz soll Tarifkollisionen innerhalb der Unternehmen vermeiden: Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmer vertreten, gilt nur noch ein Tarifvertrag, nämlich von derjenigen Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.
Substanzielle Kritik an der Neuregelung gab es von Beginn an. So zeigt bspw. ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (in Auftrag gegeben von der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke von den Grünen) erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit auf. Auch hierauf stützt sich die Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführer (Berufsgruppen- und Branchengewerkschaften, ein Spitzenverband sowie ein Gewerkschaftsmitglied) wenden sich insbesondere gegen die sog. Kollisionsregel (§ 4a Abs. 2 Satz 2 TVG) und gegen Regelungen zum Beschlussverfahren. Gerügt wird die Verletzung von Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 i. V. m. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 3 GG. Das Gesetz greife ohne Rechtfertigung in die Koalitionsfreiheit ein und genüge nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Eingebettet in einführende und abschließende Stellungnahmen, werden an den beiden Verhandlungstagen in Karlsruhe zunächst die Zulässigkeit, sodann die Begründetheit erörtert.

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