Lohnnachweis muss ab Februar elektronisch übermittelt werden

Quelle: pixabay.com
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Seit diesem Jahr haben Unternehmen die Pflicht, ihren Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung erstmals auch elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu übermitteln. Die Meldung muss laut einem Schreiben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bis zum 16.2.2017 abgegeben werden.

Ende 2016 haben die Arbeitgeber in Deutschland von ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse die Zugangsdaten zur Übermittlung der neuen digitalen Lohnnachweise erhalten. Es handelt sich um die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, die Mitgliedsnummer des versicherten Unternehmens sowie eine PIN. Künftig werden so Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten zur Unfallversicherung gemeldet.
Das neue Verfahren findet seine Rechtsgrundlage im fünften SGB IV-Änderungsgesetz. Der Nachweis dieser Daten ist für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich. Bisher musste man zur Meldung Formulare auf Papier benutzen oder konnte diese online über das Extranet des Unfallversicherungsträgers durchführen. Bereits seit dem 1.12.2016 können Unternehmen den Lohnnachweis direkt mit Hilfe der Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. So sollen Aufwand und Fehler bei der Datenübertragung vermieden werden. Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 müssen die Verantwortlichen als Übergangsfrist zusätzlich zur digitalen Variante den Nachweis in der bisherigen Form abgeben. Für das Beitragsjahr 2018, also ab 1.1.2019, ist nur noch die digitale Meldung im neuen Verfahren möglich.

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