Die Bundesregierung will Flüchtlinge in Zukunft leichter in Deutschland integrieren. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dafür ein Bündel an Maßnahmen bereithält.
Der neue Entwurf (BT-Drs. 18/8829) – identisch mit dem der Koalitionsfraktionen DCU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/8615) – sieht für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln zu schaffen. Ausgenommen sind Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“. Ziel soll es sein, die Betroffenen ohne große Hürden an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen und während des Asylverfahrens sinnvoll und gemeinnützig zu beschäftigen.
Außerdem sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können und dahingehend Rechtssicherheit geschaffen werden. D. h., dass die Betroffenen bis zum Abschluss der Berufsausbildung und ggf. weitere sechs Monate danach zur Ausbildungssuche geduldet werden.
Darüber hinaus sind „leistungsrechtliche Konsequenzen“ geplant, wenn Flüchtlinge Integrationsmaßnahmen nicht wahrnehmen. Sofern anerkannte Flüchtlinge bereits über einfache Deutschkenntnisse verfügen, sollen sie zur Teilnahme daran verpflichtet sein.
Die Bundesregierung plant für anerkannte Flüchtlinge außerdem eine Wohnsitzzuweisung einzuführen, damit die Verteilung der Schutzberechtigten besser steuerbar ist. Ausgenommen davon sind die Personen, die insbesondere bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und damit bereits ihren Beitrag zur Integration leisten.
Weiterführende Links:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808829.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808615.pdf
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