EU-Richtlinienvorschlag zur Work-Life-Balance

Quelle: pixabay.com
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Bereits Ende April 2017 hat die EU-Kommission als Teil ihres Sozialpakets einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen die auf einer Sozialpartnervereinbarung beruhende Elternurlaubsrichtlinie von 2010 ersetzen. Der Vorschlag wird derzeit von EU-Parlament und Rat beraten.

Die EU-Kommission zog 2015 den aus dem Jahr 2008 stammenden Überarbeitungsvorschlag zur Mutterschutzrichtlinie zurück. Zeitgleich kündigte sie die Vorlage dieses nun veröffentlichten Vorschlags an. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen Männern mehr Möglichkeiten geben, Eltern- und Pflegeverantwortung wahrzunehmen. Gleichzeitig soll die Frauenbeschäftigungsquote steigen. Die beiden Ziele möchte die EU-Kommission durch die Einführung von Vaterschafts- (Art.4), Eltern- (Art.5) und Pflegeurlaub (Art.6) erreichen. Väter sollen zukünftig das Recht erhalten, bei der Geburt eines Kindes mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Die EU-Kommission schlägt außerdem die Einführung eines unübertragbaren viermonatigen Elternurlaubs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für jedes Elternteil vor. Es besteht dabei die Möglichkeit, diesen mit Unterbrechungen oder in Teilzeit wahrzunehmen.
Bei Erkrankung eines direkten Angehörigen sollen pflegende Angehörige bald einen Urlaub von mindestens fünf Tagen pro Jahr erhalten. Diese familienbezogenen Urlaubsregelungen sollen nach dem Willen der EU-Kommission mindestens in Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vergütet werden (Art. 8). Im Fall höherer Gewalt, wie etwa bei unmittelbarer Anwesenheit im akuten Krankheitsfall, sollen Arbeitnehmer von der Arbeit zukünftig befreit werden können. Die einzelnen Mitgliedsstaaten legen dazu die zeitlichen Vorgaben fest.

In den konkret genannten Fällen gewähren in Deutschland das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz Ansprüche auf Teilzeitarbeit oder Auszeiten und damit eine entsprechende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Anstelle von Regulierungen oder Verschärfung bestehender EU-Richtlinien sollten auf allen Ebenen Rahmenbedingungen für gleiche Chancen von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt geschaffen werden, erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Sie fordert den Ausbau bezahlbarer und bedarfsgerechter Kinderbetreuung, eine bessere Studien- und Berufsorientierung für eine ausgeglichenere Berufswahl sowie die Förderung eines schnelleren Wiedereinstiegs von Frauen nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen. Bisher haben Mütter und Väter in Deutschland das Recht, Elternzeit zu beanspruchen. Dabei ist es ihnen freigestellt, den Zeitpunkt und die Dauer zu bestimmen. Ab dem Tag der Geburt dürfen Väter für einige Tage Elternurlaub nehmen. Es gilt die Regelung, Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beanspruchen zu dürfen. Die geplante EU-Ausweitung auf 12 Jahre könnte zu Umsetzungsproblemen führen.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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