EU: Entsenderichtlinie soll verschärft werden

Quelle: pixabay.com
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In der vergangenen Woche einigten sich die Arbeits- und Sozialminister der EU auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie 96/71/EG. Den Änderungen muss noch das Europäische Parlament zustimmen, das sie aber grundsätzlich unterstützt. Die Reform könnte bereits Mitte 2018 in Kraft treten.

Nach der geplanten Neufassung soll bei den an entsendete Arbeitnehmer zu zahlenden Löhnen vom ersten Tag der Entsendung der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Es soll klargestellt werden, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen und welche nicht. Außerdem soll bei Entsendungen, die länger als 12 Monate dauern, mit wenigen Ausnahmen das gesamte Arbeitsrecht des Gastlandes gelten.

Für Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer ist die geplante Neuregelung der europäischen Entsenderichtlinie nicht akzeptabel. Sie sehe hochbürokratische Regulierungen vor, die neue innereuropäische Grenzen sowie Hürden für Wachstum und Beschäftigung schaffen. Weil sie zudem nur für Mitarbeiter gilt, die von europäischen Firmen innerhalb Europas entsandt werden, sei es "künftig einfacher, einen Mitarbeiter nach Indien oder Chile zu entsenden als nach Frankreich".

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