Diskriminierung von Behinderten

Quelle: pixabay.com
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Insgesamt 720 Beschwerden von behinderten Arbeitnehmern erreichten die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, im Jahr 2016.

Die Bundesregierung stellte Ende Juni 2017 den neuen Diskriminierungsbericht vor. Darin wird konstatiert, dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt immer noch massiv benachteiligt werden. Trotz passender Qualifikation werden Betroffene oft gar nicht erst zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Öffentliche Arbeitgeber müssen Arbeitssuchende mit Handicap zwar grundsätzlich zu Vorstellungsgesprächen einladen. Doch den Bewerbern wird vor Ort ganz klar mitgeteilt, dass die Einladung nur wegen der gesetzlichen Vorgabe erfolgt ist. Betroffene hatten das Gefühl, lediglich aus formalen Gründen und ohne Aussicht auf Erfolg vor Ort zu sein.

Beklagt wurde zudem Mobbing durch Kollegen sowie eine fehlende behindertengerechte Ausstattung der Arbeitsplätze. Die Beauftragte für Behinderte fordert den Einbau von Rampen, breiteren Türen und das Anbringen von Hinweisschildern in Blindenschrift. Dem Bericht zufolge fürchten behinderte Arbeitnehmer überdurchschnittlich oft, aufgrund ihrer Einschränkung ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dabei ist die Furcht unbegründet: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn das Integrationsamt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Dabei wägt das Amt ab, inwieweit die Interessen des Arbeitgebers mit denen des Mitarbeiters in Einklang gebracht werden können. Die Behörde kann dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer mit Behinderung weiterhin im Betrieb arbeitet, indem es ihm technische Hilfen sowie andere Organisations- und Arbeitsabläufe zur Verfügung stellt.

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