Dienstags wird seltener gekündigt

(c) Uta Herbert / pixelio.de
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Knapp drei Viertel der Arbeitsverhältnisse enden durch betriebsbedingte Kündigung, 20 % verhaltensbedingt und nur 10 % personenbedingt. Die Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds kam zu diesem Ergebnis, als sie Kündigungsverfahren der letzten 18 Monate auswertete.

Betriebsbedingte Kündigungen sind häufig einfacher für Unternehmen, betont der Leiter der arbeitsrechtlichen Abteilung Dr. Stefan Kursawe. Verhaltensbedingte Kündigungen hingegen zögen oft sehr lange Rechtsstreitigkeiten nach sich. In weniger als 10 % der Fälle widersprach der Betriebsrat der Kündigung, sodass laut Kursawe die Rolle des Gremiums bei entsprechenden Verfahren allgemein überschätzt werde. Prozesse nach verhaltensbedingten Kündigungen dauerten entweder sehr kurz (bis zu zwei Monate) oder aber sehr lang (mehr als sechs Monate). Dies entweder weil sich Mitarbeiter wirklich etwas zu Schulden kommen ließen und es zu einer schnellen außergerichtlichen Beilegung kam. Oder es waren lange Beweisaufnahmen im verhaltensbedingten Kündigungsschutzverfahren notwendig. 70 % dieser Verfahren endeten durch gerichtlichen Vergleich, die Mehrheit davon mit einer Abfindung. Der Rest durch außergerichtlichen Vergleich, davon jedoch die Überzahl ohne Abfindung.

Die meisten Kündigungen – nämlich über ein Drittel – sprachen Arbeitgeber am Montag aus, dicht gefolgt von Mittwoch. Am Donnerstag und Freitag erfolgten hingegen nur wenige Kündigungen. Noch weniger arbeitgeberseitige Kündigungen erfolgten an einem Dienstag.

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