Bundesregierung bringt Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit ein

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Am 12.10.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in den Bundestag eingebracht, der hierüber am 20.10.2016 in erster Lesung beriet. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.

Ziel ist es, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg zu bringen. Im Gesetzentwurf vorgesehen sind neue Prüfungsbefugnisse für die entsprechenden Behörden der Länder. Zukünftig müssen Ausweispapiere nicht mehr nur der Zollverwaltung, sondern auch den Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Zudem können die Zollbehörden Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts abfragen.
Darüber hinaus sollen Bewerber für öffentliche Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wenn sie zuvor gegen Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit verstoßen haben. Bisher ist das bei Bauaufträgen vorgesehen, in Zukunft erstreckt sich diese Regelung auch auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

In seiner Stellungnahme verlangte der Bundesrat weiter gehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, insbesondere im Taxigewerbe. Den Vorschlägen der Länder hat die Bundesregierung zugestimmt.

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Printer Friendly, PDF & Email

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend

Der Anstieg der Energiekosten wurde auch hierzulande durch den Krieg in der Ukraine noch einmal verstärkt. Um diese auszugleichen, hat das

Flexiblere Arbeitszeitmodelle sind im Zuge der Corona-Pandemie in aller Munde – und viele Arbeitnehmer erwarten nun die entsprechenden politischen

Urteil vom 21. August 2023 - NotZ(Brfg) 4/22

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare

Das BMAS hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) neugefasst und damit die geltenden Schutzmaßnahmen im Arbeitsleben angepasst

Vor der Kabinettsklausur der Bundesregierung am 29. und 30.8.2023 auf Schloss Meseberg hat das Institut der deutschen Wirtschaft fünf Punkte