Zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1.2.2017 sollen die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund angehoben werden. Die Änderungen beruhen auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9533), der bereits auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Regelungen sind das Ergebnis der Tarifverhandlungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Diensts vom 29.4.2016 (hib Nr. 516 v. 15.9.2016).
Die Erhöhung der Bezüge erfolgt 2016 um 0,2 Prozentpunkte weniger, als tariflich vorgesehen. 2017 vermindert sich die Erhöhung dann nicht mehr. Im Ergebnis erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. März um 2,2 % und zum 1.2.2017 um 2,35 %. Die Anwärterbezüge steigen zum 1. März um 35 Euro und zum 1.2.2017 um 30 Euro.
Weiterführende Links:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809533.pdf
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Eine Versorgungsregelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach eine Witwen-/Witwerrente entfällt, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des
Wird die betriebliche Altersversorgung u. a. über eine Pensionskasse i. S. v. § 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt und ist nach den Regelungen der
Der Mindestlohn soll nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023 von derzeit 12 auf 12,41 Euro ab Januar 2024 steigen. Ab Januar 2025
Die nur befristete Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht einem Anspruch auf betriebliche
Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte
Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des