Arbeitnehmerfreizügigkeit: mäßige Zuwanderung

©PIXELIO/Gerd Altmann
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Seit dem 1.5.2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bilanz nach einem Jahr: nur eine moderate Zuwanderung. Dies geht aus einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hervor.

Die Zahl der zugewanderten Personen aus den osteuropäischen Ländern sei im letzten Jahr um 79.000 gestiegen.  Dies entspreche einer gemäßigten Zuwanderung und sei vor allem auf Sprachbarrieren und Unterschiede in den Ausbildungs- und Bildungssystemen zurückzuführen. Laut IAB haben auch Personen, die bereits vorher nach Deutschland gekommen und bspw. als Selbstständige tätig waren, die durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit entstandenen Möglichkeiten genutzt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.
Die Zahl der Arbeitslosen aus den osteuropäischen Regionen habe hingegen nicht weiter zugenommen.

Vor allem die Arbeitnehmerüberlassung (+ 14.200), das Baugewerbe (+ 11.000), das Verarbeitende Gewerbe (+ 10.500), die sonstigen Dienstleistungen ohne Arbeitnehmerüberlassung (+ 8.600) und das Gastgewerbe (+ 7.900) hätten von den neuen Regelungen profitiert.
Insbesondere Bayern (+ 20.600), Baden-Württemberg (+ 11.700) und Nordrhein-Westfalen (+ 14.800) seien das Ziel der Zuwanderung gewesen. Die grenznahen Regionen Ostdeutschlands hätten hingegen nur einen geringen Anstieg zu verzeichnen gehabt.

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