Arbeitgeber kritisieren geplantes Recht auf Vollzeitarbeit

Quelle: BMAS / Werner Schuering
Quelle: BMAS / Werner Schuering

Bundesarbeitsministerin Nahles will ein Recht zur Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit gesetzlich verankern. Das soll für alle Arbeitnehmer gelten, lediglich Beschäftigte in kleinen Betrieben sind von der geplanten Regelung ausgenommen. Das BMAS will damit die sog. Teilzeitfalle bekämpfen und insbesondere Eltern und Angehörige von Pflegefällen helfen. Welchen Sinn macht dann aber ein gesetzliches Rückkehrrecht für alle Arbeitnehmer, also auch jene, die niemanden Betreuen müssen?

Ausgehend von der derzeitigen Regelung, dass ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht, sieht der Entwurf Folgendes vor:

  • Das Arbeitsverhältnis muss bereits sechs Monate bestanden haben.
  • Die Betroffenen müssen das vorangegangene Teilzeitverlangen mindestens drei Monate im Voraus beantragen und
  • nach der Rückkehr zur Vollzeit können sie eine weitere Teilzeitphase frühestens nach einem Jahr verlangen.
  • Es besteht für die Arbeitsvertragsparteien die Pflicht, eine Veränderung der Arbeitszeit gemeinsam zu erörtern.
  • Zudem ist eine Beweislastumkehr geplant. Bisher sind Beschäftigte in unbegrenzter Teilzeit bei der Besetzung freier Stellen im Betrieb bevorzugt zu berücksichtigen, wenn sie eine Verlängerung der Arbeitszeit wünschen. Hierzu müssen sie nachweisen, dass ein entsprechender Platz zur Verfügung steht und sie dafür geeignet sind. Das soll sich ändern: Die Beweislast trägt der Arbeitgeber, dieser muss dann nachweisen, dass kein geeigneter Arbeitsplatz existiert.

Während die Gewerkschaften Zustimmung signalisieren, kommt deutliche Kritik von Seiten der Arbeitgeber. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter über den Gesetzesentwurf: „Der Entwurf der Nahles-Beamten ist eine Überdosis Bürokratie. Die Regulierung erreicht das Gegenteil von flexibler Arbeitsgestaltung. Wir wollen Freiräume, um die Flexibilitätserwartungen von Kunden und Arbeitnehmern unter einen Hut zu bekommen – und zwar partnerschaftlich. Arbeitgebern ist es wichtig, flexible Arbeitsgestaltung zu ermöglichen – sie erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gibt dazu viele Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene und noch mehr individuelle Lösungen. Der befristete Teilzeitanspruch stellt Betriebe und alle anderen Arbeitnehmer vor große Belastungen: Wer befristet ausfällt, dessen Arbeit muss trotzdem gemacht werden. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es schwierig, dafür geeignetes Personal zu finden. Der Vorschlag greift einseitig in das Recht des Arbeitgebers ein, Lage und Dauer der Arbeitszeit im Betrieb zu bestimmen. Partnerschaftliche Lösungen sind besser als starre rechtliche Vorgaben.“

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Printer Friendly, PDF & Email

Die Idee des sog. „Menstruationsurlaubs“ für Arbeitnehmerinnen hat in den letzten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit erhalten. Während in einigen

Neben allen Einschränkungen und Nachteilen haben sich durch die Corona-Pandemie auch Chancen aufgetan: Verschiedene Modelle flexibler Arbeitszeiten

Der Global Female Leaders Outlook 2023 von KPMG widmet sich den Perspektiven weiblicher Führungskräfte. Ein Viertel der Global Female Leaders – wie

Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung

Arbeitgeberattraktivität ist mittlerweile ein Klassiker in der Personalabteilung und Unternehmensführung. Nicht erst seit der Corona-Pandemie wünschen