Literaturtipp: Schaub: Arbeitsrechts-Handbuch

Von Dr. h.c. Günter Schaub † (Hrsg.), Verlag C. H. Beck, 17. Aufl., München 2017, 3.057 Seiten, Preis: 129 Euro

Der Namensgeber, Dr. Günter Schaub, ist am 18.4.2013 im Alter von 80 Jahren verstorben. Sein Wirken und Name bleiben der Nachwelt in jedem Fall weiter erhalten und in bester Erinnerung: Das von ihm 1972 begründete und in der 17. Auflage von den BAG-Richtern Ahrendt, Koch, Linck, Treber, Vogelsang sowie LAG Richter Anuschek bearbeitete Werk ist der bewährte und renommierte Klassiker unter den Arbeitsrechtshandbüchern, wie die Anzahl der Auflagen und zahlreiche Zitierungen belegen. Der Vorteil dieses Arbeitsrechtshandbuchs liegt auf der Hand: Es stellt das gesamte Arbeitsrecht, das durch zersplitterte Rechtsquellen und beinahe unübersehbares Richterrecht – sowohl national als auch neuerdings durch EU, EuGH, EGMR – geprägt ist, in einem Band systematisch geordnet dar. Entsprechend der praktischen Bedeutung sind Schwerpunkte der Darstellung das Individualarbeitsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Das Tarif-/Arbeitskampfrecht hat wegen zunehmender Bedeutung breiteren Raum erhalten. Über das reine Arbeitsrecht hinaus werden aber auch arbeitswissenschaftliche Grundzüge bei der Lohnfindung erläutert (§ 62–63), wovon insbesondere Personaler profitieren. Entsprechendes gilt für sozialrechtliche Aspekte wie Ruhens-/Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (§ 23 Rdnr. 49 ff.), Ausländerbeschäftigung inkl. Flüchtlingen (§ 27 Rdnr. 26) oder Arbeitsunfälle (§ 61). Auch Hinweise zur prozessualen Durchsetzung (z. B. Arbeitnehmerstatus, § 8 Rdnr. 42) oder der oft streitentscheidenden Darlegungs-/Beweislastverteilung (bspw. Überstunden, § 69 Rdnr. 16 f.) sind enthalten.

Diverse gesetzliche Neuerungen sind berücksichtigt, z. B. der neue § 611a BGB (§ 8), Änderungen des AÜG (§ 120), der ArbStVO (§§ 154, 164), FlexirentenG (§ 272) sowie die Neuerungen im SGB IX durch das BundesteilhabeG (§ 178–180), MindestlohnG (§ 66) und das TarifeinheitsG (§ 203 Rdnr. 51 ff.). Im Hinblick auf neue Rechtsprechung wurden insbesondere die arbeitsrechtlichen Dauerbrenner AGB-Kontrolle (§ 35) und AGG-Diskriminierung (§ 36) aktualisiert sowie die neue Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht (§ 64), Urlaubsrecht (§ 104), Kündigungsrecht (§ 123 ff.), Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblicher Entgeltgestaltung (§ 235 Rdnr. 89), zur Ablösung und Anpassung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (§§ 275, 279) sowie eine fortgeschriebene branchenbezogene Rechtsprechungs-Übersicht zum Betriebsübergang (§ 117 Rdnr. 26a) eingearbeitet. Die Bearbeitung ist auf dem Stand vom 1.4.2017.
Die Darstellung abstrakter rechtlicher Sachverhalte wird für die Praxis gut umsetzbar aufbereitet, z. B. zur Erforderlichkeit (§ 132 Rdnr. 24) und Entbehrlichkeit (§ 132 Rdnr. 28) einer Abmahnung mit Beispielen, zur schwierigen Abgrenzung AÜG- Werkvertrag (§ 120 Rdnr. 19) sowie Arbeitnehmerfreier Dienstvertrag (§ 8 Rdnr. 48 f.) oder der Darstellung der fristlosen Kündigungsgründe von A–Z (§ 127 Rdnr. 60 ff.). Gegliedert ist das Werk in 26 „Bücher“: Von Grundbegriffen des Arbeitsrechts bis Personalvertretungsrecht. Dank guter Gliederung in Bücher, Abschnitte, Kapitel und Randziffern, ausgewählten Fettdruck, Umrahmungen, Schattierungen und Fußnoten findet sich der Nutzer schnell zurecht und liest sich das Handbuch gut. Ein 46-seitiges Stichwortverzeichnis ermöglicht einen raschen Direkteinstieg, wobei auch „E-Mail“ und „Soziale Netzwerke“ zu finden sind. Urteile werden mit Datum und Fundstelle (i. d. R. AP, NZA), aber ohne Aktenzeichen zitiert.

Fazit: Der aktuelle Schaub ist nach wie vor „der“ kompakte Klassiker und Maßstab unter den Arbeitsrechtshandbüchern – einer für alles! Er eignet sich gleichermaßen zum theoretischen Lernen/ Verstehen wie zum Anwenden/Umsetzen am praktischen Fall. Er gehört zur unbedingten Grundausstattung und in Griffweite jedes Anwalts, Personalers, Betriebsrats, Unternehmens-/ Steuerberaters, Richters oder Studenten, der mit Arbeitsrecht zu tun hat. Das Preis-Leistungsverhältnis ist sehr gut und die Anschaffung ohne Einschränkung zu empfehlen – sowohl zum systematischen Einarbeiten in die Materie als auch zum punktuellen Nachsehen anlässlich einer bestimmten Frage-/Problemstellung.

RA Volker Stück, Aschaffenburg

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