Kongressbericht Arbeitsrecht 2017

Zum zwölften Mal in Folge fand der „Kongress Arbeitsrecht – Was Praktiker wissen müssen“ am 22. und 23. Februar in Berlin statt. Wie in den Jahren zuvor wurde der Kongress von der GDA – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber und der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht veranstaltet. Renommierte Referenten stellten im Steigenberger Hotel Am Kanzleramt die neusten praxisrelevanten Entwicklungen im Arbeitsrecht vor.

Der Kongress stand auch dieses Jahr unter der Schirmherrschaft des Arbeitgeberpräsidenten Ingo Kramer und wurde vom Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA, Berlin) Steffen Kampeter eröffnet. Er begrüßte die ca. 150 Geschäftsführer, Rechtsanwälte, Verbandsjuristen und Personalleiter, wies auf die Gesetzgebungsvorhaben „in letzter Minute“ kurz vor der Bundestagswahl hin und gab einen Überblick über die anstehenden Herausforderungen im Arbeitsrecht.

PausengesprächePausengespräche

Dabei ging er insbesondere auf die Chancen der Digitalisierung der Arbeitswelt ein. Der Gesetzgeber sollte den Freiraum für die Sozialpartner eröffnen. Insgesamt stellte Kampeter die Stärkung der Tarifautonomie in den Vordergrund. Zum Schluss wies er auf die Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Entgelttransparenzgesetzes, des Mutterschutzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) hin.

Im Anschluss führte Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer (Gleiss Lutz, Stuttgart) in die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts ein. Hierbei ging er zunächst auf die derzeitigen Gesetzgebungsverfahren ein. Insbesondere die Änderungenim TzBfG und das geplante Rückkehrrecht sah er kritisch, da hier lediglich die „Wünsche“ der Arbeitnehmer berücksichtigtwurden, aber die der Arbeitgeber völlig außen vor blieben. Im geplanten Entgelttransparenzgesetz sah Bauer eine Ausuferung der Bürokratie zulasten der Arbeitgeber.

Als zweiter Referent führte Prof. Dr. Björn Gaul (CMS Hasche Sigle, Köln) zur Beschäftigung älterer Mitarbeiter aus. Unter Betonung der UN-Behindertenrechtskonvention und deren unmittelbaren Geltung durch EU-Recht stellte er heraus, dass die Definition einer Behinderung in § 2 SGB IX zu eng formuliert sei, da das Alter als Referenzmerkmal für eine Behinderung herangezogen werde. Art. 1 der UN-BRK ermögliche es, auch altersbedingte Ausfallerscheinungen unter eine Behinderung im formellen Sinne zu subsumieren. Dies führe zur Anwendbarkeit besonderer Schutzvorschriften, z. B. AGG, SGB IX, UN-BRK und könne besondere Führsorgepflichten des Arbeitgebers begründen.

Auditorium
Auditorium

In einer Podiumsdiskussion wurde das Thema der „Flexi-Rente“ erörtert. Es diskutierten Prof. Dr. Bauer, Alexander Gunkel (BDA, Berlin), Dr. Carsten Linnemann (MdB, CDU) und Helga Nielebock (DGB Bundesvorstand, Berlin) unterder Moderation von Roland Wolf (BDA, Berlin). Linnemann, als Vater der „Flexi-Rente“, betontedie Möglichkeit eines selbstbestimmten Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, bei der der Arbeitnehmer entscheidet, ob und in welchem Umfang er weiterarbeiten möchte. Hingegen sah Nielebock hierin eine versteckte Art der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze, da die älteren Arbeitnehmer nicht selbstbestimmt, sondern aus finanziellen Aspekten einen späteren Übergang zum Ruhestand wählen. Bauer war der neuen Regelung gegenüber eher kritisch eingestellt und stellte als Gegenkonzept eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze überschritten haben, zur Diskussion.

Parallel zur Podiumsdiskussion fand das Fachanwaltsforum „Betriebsverfassung: Wichtiges zur Wahl 2018, Spielregeln im Betrieb“ unter Leitung von Dr. Wolfgang Lipinski (Beiten Burkhardt, München) statt. In der gewohnten Art des Intensivtrainings stellte Lipinski die Dos and Don‘ts sowie die Gestaltungsmöglichkeiten aus Sicht des Arbeitgebers in den Vordergrund. Bei Praxisbeispielen, etwa zur unzulässigen Wahlbeeinflussung, wurde das Judiz der Teilnehmer auf eine harte Probe gestellt.

Zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ referierte Christina Ramb (BDA, Berlin). Nach anfänglicher Klarstellung von Begrifflichkeiten und Verfahren bezüglich geflüchteter Menschen zeigte sie die Fördermöglichkeiten im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis, aber auch deren Grenzen auf. Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sei sowohl Herausforderung als auch Chance für die deutsche Wirtschaft. Ein Erfahrungsaustausch mit Konferenzteilnehmern bezüglich ihrer Projekte zu Eingliederung von Flüchtlingen rundete diesen Teil der Konferenz ab.

Den Abschluss des ersten Kongresstages bildete Prof. Dr. med. Peter Vajkoczy (Charité, Berlin) mit seinen Ausführungen zur Führung und Motivation von Hochleistungsteams. Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen, veranschaulichte er am Beispiel des Alinghi-Teams (Gewinner des America’s Cup 2003/2007) die Bedingungen und Herausforderungen, um ein solches Hochleistungsteam zu erschaffen und vor allem zu erhalten.

Auditorium
Auditorium

Den zweiten Kongresstag eröffnete Dr. Bertram Zwanziger (Vorsitzender Richter am BAG, Erfurt) mit den aktuellen Trends des Senatszum Betriebsrentenrecht. Er stellte dabei den Ablösemechanismus bei Versorgungsregelungen dar und erläuterte das vom Senat mehrfach bestätigte dreistufigePrüfungsschema. Dabeibetonte Zwanziger die Berücksichtigung der Besonderheiten eines jeden Einzelfalls.

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn) fasste die zehnjährige Entwicklung des AGG zusammen und gab einen Ausblick auf kommende Probleme und Fallgestaltungen. Mittels anschaulicher Beispiele verdeutlichte er die bestehenden Probleme bei der Bestimmung der Diskriminierungsmerkmale im Einzelfall. Auch er machte auf die Inkongruenz der Definition einer Behinderung und die daraus resultierenden Probleme aufmerksam. In einem Ausblick bewertete er das Entgelttransparenzgesetz als ungeeignet zum Abbau von Diskriminierungen, da die Berechnungsmethode anhand eines Mediansnicht aussagekräftig sei.

Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen referierte Sybille Talkenberg (Gesamtmetall, Berlin) zum Thema „Neuregelung von Werkverträgen und Zeitarbeit – Was jetzt zu tun ist!“ Sie ging dabei auf die aktuellen Änderungen ein und betonte, dass Unternehmen in Bezug auf Fremdfirmen externe und interne Spielregeln festlegen müssen, um Rechtssicherheit herzustellen. Die Novelle des AÜG und die sich ergebenden Unsicherheiten – z. B. bezüglich der Berechnung der Überlassungshöchstzeiten – wurden kritisch bewertet. Zusätzlich lieferte Talkenberg viele hilfreiche Handlungshinweise für die Teilnehmer.

Podiumdiskussion
Podiumsdiskussion

Geschlossen wurde der Kongress mit dem Vortrag von Frank-Martin Entzer (ABB AG, Mannheim) und einer Einführung in die Änderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU. Der Konzerndatenschutzbeauftragte machte die gewachsenen Anforderungen – insbesondere Dokumentationspflichten – für die einzelnen Unternehmendeutlich und wies u. a. auf die deutlich gestiegenen Bußgelder hin.

Auch in diesem Jahr war der Kongress durch seine ausgezeichneten Referenten, die angeregten Diskussionen und eine gelungene Organisation ein voller Erfolg. Die Moderatoren Volker Hassel (Chefredakteur AuA, Berlin) und Roland Wolf verabschiedeten die Teilnehmer und luden bereits zum Kongress Arbeitsrecht 2018 ein. Weitere Impressionen sind unter www.kongress-arbeitsrecht.de abrufbar.

David Hendel, BDA, Berlin