Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Der Kläger war als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim tätig. Sein am 8.6.1999 geschlossener Arbeitsvertrag regelte u.a.: "Die Lage der
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Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs anlässlich der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Der klagende
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Im Arbeitsvertrag des seit dem Jahre 1993 bei dem Beklagten beschäftigten Klägers wurde auf den geltenden Mantel-TV und die ihn
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Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Klägerin, eine anerkannte Schwerbehinderte, war aufgrund
Problempunkt
Der 1947 geborene Kläger ist bei der Beklagten, einem tarifgebundenen Automobilzulieferer der Metallindustrie mit 1.400 Mitarbeitern
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Den beiden Entscheidungen lagen ähnliche Sachverhalte zugrunde. Im ersten Fall hatte ein Rundfunkunternehmen, im zweiten einProblempunkt
Das über Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützte Recht der freien Religionsausübung wirkt grundsätzlich auch zwischen Arbeitgeber und
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Die Klägerin arbeitet seit dem 1. April 1986 als Finanzbuchhalterin für die Beklagte. Sie ist teilzeitbeschäftigt mit einer wöchentlichen
Problempunkt
Der Kläger war seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. Er arbeitete seit 1985 in Wechselschicht. Nachdem die Beklagte mit dem
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Der Kläger war seit 1973 bei der H KGaA beschäftigt, die an verschiedenen Standorten in Deutschland Kaufhäuser betreibt. Der
Problempunkt
Das BAG hatte über die Wirksamkeit einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit zu entscheiden. Der Kläger - ein Lehrer an einer
Problempunkt
Der 1966 geborene Kläger (ledig, kinderlos) war seit dem 1.10.2000 bei der Beklagten als Verkaufsabteilungsleiter beschäftigt und bezog
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Aufgrund von Umsatzrückgängen hatte sich die
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Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus und beschäftigt etwa 200 Arbeitnehmer. Sie informierte den Betriebsrat über einen geplanten
Problempunkt
Die Klägerin war bei der beklagten Stadt als Reinigungskraft in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Im November 2003 entschied der
Problempunkt
Eine Firma hatte einen Mitarbeiter befristet eingestellt. Im Arbeitsvertrag war die Möglichkeit einer Verlängerung vereinbart worden
Problempunkt
Die Klägerin, geboren 1960, ist Sozialpädagogin und seit 1990 bei der Beklagten als Leiterin einer Kindergarteneinrichtung mit 2 Gruppen
Problempunkt
Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung zu entscheiden. Dabei musste sich das Gericht
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Geltung eines Vergütungstarifvertrags des öffentlichen Dienstes für das Arbeitsverhältnis der Klägerin und
Problempunkt
Infolge einer geplanten Betriebs-änderung zum 31. Dezember 1997 beschloß die Arbeitgeberin - ein Zulieferer für die Automobil-industrie -
Problempunkt
Die Kläger waren im Rechnungswesen einer Fluggesellschaft (DHL) in Frankfurt beschäftigt. Die Arbeitgeberin beschloss 2002, das bisher
Problempunkt
Die Klägerin war seit Juli 1982 als Sprecherin und Übersetzerin beim Beklagten, einem Rundfunksender, beschäftigt. In denProblempunkt
Bei einer Betriebsratswahl wurden bereits zuvor ordentlich gekündigte Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt. Der
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1992 bei der Beklagten als Filialleiterin beschäftigt. Sie war zunächst in K-M, dann in der Filiale Frechen (F)
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Krankenhausträgerin aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages als KrankenschwesterProblempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten sich die Parteien über die Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens trägt der Arbeitgeber. Das gilt nicht nur für die Kosten des beteiligten Wahlvorstands oder
Problempunkt
Der Beklagte war vom 1.6.1990 bis 2.1.1998 im Klinikum des Klägers als Arzt beschäftigt. Bei der Einstellung hatte der Beklagte eine
Problempunkt
Dem als Arbeitgeber beschäftigten Mitarbeiter hatte der Arbeitgeber in einem "Anhang zum Arbeitsvertrag" Folgendes zugesagt: "Herr W
Problempunkt
Der Kläger war, ebenso wie die Arbeitnehmer H, Ha und L, langjährig als außertariflicher Angestellter (AT-Angestellter) bei der