Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Web-Entwickler beschäftigt. Die Beklagte hat der Belegschaft später mitgeteilt, dass der gesamte „Internet-Traffic“ und die Benutzung ihrer Systeme im Rahmen einer Netzwerkumstellung „mitgeloggt“ werde. Zur technischen Umsetzung installierte die Arbeitgeberin auf dem Dienst-PC des Klägers einen sog. Keylogger. Das ist eine Software, die sämtliche Tastatureingaben protokolliert und regelmäßig Bildschirmfotos (Screenshots) fertigt.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
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