Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen

Urlaub kann trotz langer Krankheit verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nach seiner Rückkehr nicht rechtzeitig nimmt.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 9. August 2011 – 9 AZR 425/10

1106
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Kläger war von Januar 2005 bis Juni 2008 krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Erst im August 2009 machte er nicht eingelöste Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 bis 2007 geltend.

Entscheidung

Das BAG wies die Klage ab. Der Urlaubsanspruch war mangels rechtzeitiger Geltendmachung Ende 2008 untergegangen. Grundsätzlich ist der Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden. Abweichende tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen waren hier nicht zu beachten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub zum Ende eines Kalenderjahres bzw. bei besonderen Umständen zum Quartalsende des Folgejahres. Zum Urlaubsanspruch gehört nicht nur der jeweils neueste Anspruch, der am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres entsteht, sondern auch der infolge der Übertragung noch zu erfüllende Anspruch aus dem gesamten Zeitraum, in dem der Mitarbeiter den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte. Wird der Arbeitnehmer im Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum so rechtzeitig arbeitsfähig, dass er in der Lage ist, den Urlaub noch anzutreten, erlischt der Anspruch trotz Langzeiterkrankung, wenn er ihn nicht nimmt. Anderenfalls wäre der vormals arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer gegenüber den übrigen Beschäftigten unangemessen privilegiert.

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate kostenfrei inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

Konsequenzen

Mit der Entscheidung stellte das BAG klar, dass der übertragene Urlaubsanspruch eines langzeiterkrankten Mitarbeiters genauso verfällt wie der reguläre Urlaubsanspruch, wenn er ihn nicht rechtzeitig geltend macht. Dies kann nachteilig sein, weil der Arbeitnehmer somit seinen Urlaub unmittelbar nachdem er wieder gesund ist, nehmen muss und vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn ggf. noch einmal monatelang ausfällt.

 

Praxistipp

Nimmt ein langzeiterkrankter Mitarbeiter seine Arbeit wieder auf und begehrt Urlaub, sollte der Arbeitgeber prüfen, ob die Geltendmachung rechtzeitig erfolgt. Zu beachten sind aber Sonderregelungen, z. B. in Tarifverträgen, die häufig einen längeren Übertragungszeitraum als den gesetzlichen vorsehen.

RA und FA für Arbeitsrecht Dr. Klaus Heeke, Raupach & Wollert-Elmendorff, Düsseldorf

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Urlaub nach Genesung rechtzeitig geltend machen
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Entscheidung des LAG Düsseldorf ist zutreffend

Für Kurzarbeit Null befanden sowohl der EuGH in seiner Entscheidung vom 8.11.2012 (C-229/11, AuA 2

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für das Kalenderjahr 2020 insgesamt fünf

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen. Der Arbeitgeber betreibt in

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Kürzung des Jahresurlaubs wegen Kurzarbeit

Umstritten ist, ob Kurzarbeit zu geringeren Urlaubsansprüchen führen kann, wenn an weniger