Rechtfertigung leistungsmindernder Eingriffe in Versorgungsordnung
Problempunkt
Ein Unternehmen hatte seine durch Betriebsvereinbarung eingeführte Versorgungsordnung durch eine neue, geringer dotierte Versorgung abgelöst. Nach dem Inhalt der bisherigen Vereinbarung betrug das Versorgungsniveau bis zu 75 % des ruhegeldfähigen Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung unter Anrechnung der gesetzlichen Rente. Nach der Neuregelung ist die Betriebsrente dagegen von der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt. Dadurch verringern sich die erdienbaren Leistungen für zukünftige Dienstzeiten. Diese Leistungseinbußen wollte eine Arbeitnehmerin nicht hinnehmen und klagte.
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Gregor Hellkamp
Christine Geßner
· Artikel im Heft ·
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