Der Widerrufsvorbehalt – Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle
Problempunkt
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten ein Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen. Um aber nicht dauerhaft gebunden, sondern wirtschaftlich flexibel zu bleiben, werden die Leistungszusagen oft unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei oftmals um einseitige Leistungsbestimmungsrechte gem. § 315 BGB. Diese gewähren dem Verwender – also dem Arbeitgeber – das Recht, die Hauptleistungspflicht (Entgeltzahlung) einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren. Damit wird von dem ansonsten bekannten Grundsatz „pacta sunt servanda“ abgewichen.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte
Vor dem LAG Hessen (Urt. v. 25.3.2022 – 10 Sa 1254/21, Revision zugelassen) stritten die Parteien über die Zahlung einer monatlichen
Problempunkt
Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich
BAG-Entscheidungen vom 17.1.2023
1. Aktenzeichen 3 AZR 220/22
Die Betriebsrentnerin hatte von ihrem Arbeitgeber eine
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.
Der
Problempunkt
Der Kläger verlangte von seinem Arbeitgeber Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Kalenderjahr 2020. Der Arbeitgeber hatte