Literaturtipp: Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Von Prof. Dr. Harald Hess, Prof. Dr. Michael Worzalla, Dirk Glock, Dr. Andrea Nicolai, Prof. Dr. Franz-Josef Rose und Kristina Huke, Luchterhand Verlag, 10. Auflage, Köln 2018, 2.804 Seiten, Preis: 199 Euro

Deutschland mit seiner traditionellen betrieblichen Mitbestimmung ist ein Land der Betriebsräte: Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) setzten sich im Jahr 2016 in der Privatwirtschaft Betriebsräte für 41,2 % aller Arbeitnehmer ein. Ca. 50 % der Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und 90 % der Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten haben Betriebsräte, die nach dem BetrVG über weitreichende Rechte verfügen: Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen und grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation, aber auch in vielen alltäglichen Fragen wie Arbeitszeit, Parkordnung (§ 87 Rdnr. 140; § 90 Rdnr. 25) oder Rauchverbot. Damit ist klar, dass das BetrVG eines der praktisch wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze ist. Häufig ist zudem Konfliktpotenzial unter den Stakeholdern wegen widerstreitender Interessen angelegt.

Der überwiegend von Praktikern aus der anwaltlichen Praxis bzw. aus Verbandsberatung bearbeitete Kommentar erscheint – drei Jahre nach der Vorauflage – inzwischen in zehnter Auflage. Dies und die Tatsache, dass der „H/W/G/N/R/H“ häufig zitiert wird, belegt die Qualität. Der Kommentar zum BetrVG und dessen Wahlordnung zeichnet sich durch eine klare Systematik und eine praxisgerechte, an der Rechtsprechung des BAG orientierte Darstellung und Konzentration auf das Wesentliche aus. Er liefert aber auch praktikable Lösungen für Fragen, die noch nicht höchstrichterlich entschieden sind. Die Positionen werden deutlich herausgearbeitet und untermauert, wobei dem Werk insbesondere die große Erfahrung der Autoren aus der Verbandsberatung auf Arbeitgeberseite zugutekommt.

Neben der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigt die aktuelle Auflage insbesondere die Auswirkungen des zum 1.4.2017 in Kraft getretenen AÜG auf das Betriebsverfassungsrecht (insbesondere die Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten, § 14 Abs. 2 AÜG , § 9 BetrVG Rdnr. 7), die Berücksichtigung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach dem Bundesteilhabegesetz (insbes. § 95 SGB IX, vgl. Einleitung BetrVG Rdnr. 257), die Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes sowie der Neufassung des BDSG bzw. die DSGVO (§ 80 BetrVG Rdnr. 2). Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Ein 66-seitiges Stichwortverzeichnis verschafft einen raschen Einstieg. Alle Urteile werden – erstmals in dieser Auflage – in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, so dass sie sich gut recherchieren lassen und der Lesefluss im Text nicht gestört wird.

Fazit: Die zehnte Auflage ist up to date und zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen, da sie praxisorientiert hilft, sich im BetrVG zurechtzufinden. Sie leistet insbesondere Personalabteilungen und Arbeitgebervertretern gute Dienste.

RA Volker Stück, Aschaffenburg

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

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