Literaturtipp: Arbeitsstättenverordnung

Von Dr. jur. Kurt Kreizberg, Carl Heymanns Verlag, Köln 2018, Loseblattsammlung, ca. 600 Seiten, Preis (Grundwerk zzgl. Aktualisierungen für zwölf Monate): 98 Euro

Neun Paragraphen sowie ein Anhang mit insgesamt 32 Einzelvorschriften bilden das – auf den ersten Blick noch recht überschaubare – Gerüst der aktuellen, im Dezember 2016 teilweise massiv novellierten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ergänzt wird diese Verordnung durch weitere (derzeit) zwanzig Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“), die ihrerseits wiederum durch (derzeit) neun Anhänge zur Barrierefreiheit und eine nicht minder große Zahl von Sondervorschriften für Baustellen in nennenswertem Umfang modifiziert werden. Weitere Regeln zu den Themenfeldern „Straßenbaustellen“ und „Bildschirmarbeitsplätze“ sowie vier Sondervorschriften zur Barrierefreiheit sollen nach teilweise jahrelangen Beratungen in naher Zukunft mit Billigung des Bundesarbeitsministeriums abschließend hinzukommen.
In diese Gesamtrechnung dann noch nicht eingeflossen sind die zahlreichen Bezüge der Verordnung zum Bauordnungsrecht der Länder, die im Ergebnis wiederum dazu führen, dass die bundesrechtlich geregelte ArbStättV im Ergebnis letztlich in maximal sechzehn verschiedenen Zusammenhängen landesrechtlich abgeglichen – und ggf. relativiert – werden muss.
Allein diese rein mathematische Bilanz lässt ungefähr erahnen, wie komplex sich dem betrieblichen Praktiker sowie den Arbeitsschutzexperten in Verbänden und Gewerkschaften die Rechtslagebei dieser im Ursprung auf das Jahr 1976 zurückgehenden Verordnung inzwischen darstellt.
Dr. jur. Kurt Kreizberg, Rechtsanwalt in Solingen, langjähriger Geschäftsführer in überregionalen Arbeitgeberverbänden und derzeit Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht sowie Sozialpolitik an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Essen hat, ausgehend von einerreinenTextsammlung, die bestehende Loseblattsammlung zur „Arbeitsstättenverordnung“ in den vergangenen drei Jahren zu einem profunden Praktiker- Kommentar erweitert, der insbesondere dem Nichtjuristen den riskanten, komplizierten Weg durch den „Paragraphendschungel“ ebnet.  Vor allem die an zahlreichen Stellen dringend erforderlichen, im Rechtstext aber leider durchweg fehlenden Querverweise zeigen dem Anwender im Kommentar Verbindungslinien und Zusammenhänge auf, ohne deren Kenntnis auch die Anwendung des geltenden Rechts zutiefst risikobehaftet bliebe.
Praxisbeispiele und eigenständige Berechnungen runden das in stetiger Ergänzung und Novellierung befindliche Werk ab, das letztlich auch den Regelsetzern in Ausschüssen und Verwaltungen Hinweise zur Optimierung des geltenden Rechts geben kann, die dann auch dem Praktiker wiederum zugutekommen können.

Fazit: Das Loseblattwerk von Kreizberg ist nicht nur juristisch geschulten betrieblichen Praktikern sowie Arbeitsschutzexperten zu empfehlen, sondern kann auch Nichtjuristen eine übersichtliche aktuelle Hilfestellung in einer sehr unübersichtlichen Thematik sein.

RA und FA für Arbeitsrecht Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

Arbeitgeber sind oft verunsichert, wie sie mit Betroffenen umgehen sollen. Das Buch gibt ein umfassenden Einblick ins Thema.

Printer Friendly, PDF & Email

Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) möglichst weit zu verbreiten und somit das

Die Personalmarktforschung index Research hat im Rahmen ihres Recruiting Reports 2022 insgesamt 2.000 HR-Verantwortliche aus acht Ländern zur

Eine aktuelle Umfrage von XING in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Appinio zeigt, dass bereits etwa drei Viertel der Deutschen in der

Im zweiten Quartal dieses Jahres lag die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen bei 316,2 Stunden – ein Anstieg um 6,8 % gegenüber den vergleichbaren Monaten

Laut dem Salary Budget Planning Report der Reward Data Intelligence Practice von WTW sind in diesem Jahr die Gehaltsbudgets inflationsbedingt um 3,8 %

„Beschäftigte, die ihrem Unternehmen eine hohe Sozialverantwortung bescheinigen, sind leistungsbereiter, zufriedener und gesünder.“ So benennen der