Literaturtipp: AGG

Von Dr. Aino Schleusener, Dr. Jens Suckow und Dr. Burkhard Voigt, 2. neu bearbeitete Auflage, Luchterhand-Verlag by Wolters Klüwer, Neuwied 2008, 505 Seiten, Preis: 54 Euro

Das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt vor allem auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen (Diskriminierungen) im Arbeitsrecht. Zwei Jahre nach seinem erstmaligen Erscheinen liegt nunmehr die zweite Auflage der Kommentierung durch drei Arbeitsrichter vor.

 

Die Auswirkungen des AGG sind in allen Bereichen des Arbeitsrechts, angefangen bei der Stellenausschreibung über das Bewerbungsverfahren, die Einstellung und die Leistungspflichten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von nicht zu unterschätzender Relevanz: Verboten ist die Benachteiligung (Diskriminierung) des Arbeitnehmers wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

 

Die Neubearbeitung des AGG wurde erforderlich, weil einerseits zwischenzeitlich in der Fachpresse zahlreiche Publikationen – insbesondere Aufsätze – erschienen sind, die sich den Problemen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung aus unterschiedlichen Sichtweisen nähern und Lösungen suchen, andererseits, weil die junge Rechtsprechung der Arbeitsgerichte erste Versuche unternommen hat, zu offenen Fragen Lösungsansätze zu finden. In diesem Zusammenhang wird auch die Europarechtswidrigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 4 AGG, d. h. das Verhältnis des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ausführlich und kontrovers behandelt. Ein anderer Schwerpunkt ist die Altersdiskriminierung (§ 10 AGG), ein weiterer der Pflichtenkatalog des Arbeitgebers (§ 12 AGG) und die Rechte, insbesondere das Beschwerde- und Entschädigungsrecht, der Arbeitnehmer (§§ 13 bis 16 AGG).

 

Die Konzeption und die sorgfältige Bearbeitung der einzelnen Paragraphen und Problemkreise, die bereits in der ersten Auflage überzeugt hatten, sind beibehalten worden. Hervorzuheben ist auch die systematische Gliederung, die drucktechnische Hervorhebung von Schlagworten und die Platzierung der Fundstellen (Quellenangaben) in seitengerechten Fußnoten, die die Benutzung des Kommentars sehr erleichtern.

 

Als Fazit lässt sich festhalten: Den Autoren ist wiederum eine vorzügliche Kommentierung gelungen, die fundierten und ausführlichen Ausführungen geben nicht nur Orientierung, sondern können zur Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen herangezogen werden. Der Kommentar ist nicht nur Praktikern, sondern auch wissenschaftlich Arbeitenden uneingeschränkt zu empfehlen.

 

Dieter Hold,

Oberregierungsrat a. D. im Bundesministerium

für Arbeit und Sozialordnung, Bonn

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