Geleitwort: GroKo 3.0 – Was droht?

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 Volker Hassel - Chefredakteur der ZeitschriftArbeit und Arbeitsrecht, Berlin;FOTO: KATY OTTO
Volker Hassel - Chefredakteur der ZeitschriftArbeit und Arbeitsrecht, Berlin;FOTO: KATY OTTO

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das neue Jahr startet mit einer neuen Bundesregierung. Zwölf Wochen nach der Bundestagswahl, nach Sondierungsgesprächen, langwierigen Koalitionsverhandlungen, dem Ausloten von weiteren Optionen und einem – dann 
doch nicht so spannenden – Mitgliederentscheid stand die dritte Große Koalition auf Bundesebene. Die Zeitspanne von der Wahl bis zur offiziellen Unterzeichnung stellt einen Rekord dar – so lange haben Koalitionäre noch nie benötigt. Hoffen wir, dass weitere wichtige Entscheidungen künftig zügiger getroffen werden.

Was bedeutet die neue Regierung für die Arbeitgeber? Lässt sich so „Deutschlands Zukunft gestalten“? Oder trägt der Koalitionsvertrag diese Bezeichnung zu Unrecht?

Der plakativste Punkt ist sicherlich die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Ab dem 1.1.2015 – mit Übergangsregelungen durch Tarifverträge bis Ende 2016 – gilt eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Nachdem die SPD vor allem mit diesem Thema Wahlkampf gemacht hatte, ließ die CDU im Koalitionspoker recht schnell ihre Bedenken dagegen fallen.

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein staatlich festgeschriebener Mindestlohn nun die Autonomie der Tarifpartner untergraben soll. Die Verhandlungen der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften führen – sorgfältig austariert – sicherlich zu wesentlich sachnäheren Ergebnissen. Dies kann eine Tarifkommission zur regelmäßigen Überprüfung des Mindestlohns nicht in dem Maße leisten, auch wenn sie paritätisch besetzt werden soll. Das sehe nicht nur ich so, sondern dieser Meinung ist auch eine Gruppe von über 130 Wirtschaftsprofessoren, die einen Aufruf zu mehr Unabhängigkeit, Flexibilität und wissenschaftlicher Kompetenz bei diesem Thema unterzeichnet haben. Sie empfehlen das britische Modell der „Low Pay Commission“.

Der neue Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sieht mit dem einheitlichen gesetzlichen  Mindestlohn eine Gefahr für den Arbeitsmarkt – vor allem in Ostdeutschland – und verweist auf die erfolgreichen Modelle in Dänemark, Schweden und Österreich, s. S. 14.

Aber auch die weiteren Punkte der Agenda von CDU/CSU und SPD lassen aufhorchen: Die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, die weiter gehende Mindestlöhne in allen Branchen ermöglichen, die Verhinderung von „rechtswidrigen Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen“, Einschränkungen bei der Leiharbeit, Rente mit 63, Rückkehrrecht aus der Teilzeit sowie „Geschlechterquoten“ für Vorstände und Aufsichtsräte lassen nichts Gutes ahnen. Auf der anderen Seite soll der Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich festgeschrieben werden und es gibt keine Einschränkung bei der sachgrundlosen Befristung. Leider sind seit Langem drängende Fragen nicht beantwortet worden, wie die zur praxisnahen Trennung gegen Abfindung oder zur Korrektur Verfassungs- und europarechtswidriger Gesetze (vgl. dazu Gaul, DB 50/13, S. M 1, der sich bei der Gelegenheit auch fragt, ob CDU und CSU beim Koalitionsvertrag wirklich dabei waren).

Es liegt also einiges vor uns, aber auch vor der neuen Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles. Was unter der studierten Germanistin und Politikwissenschaftlerin aus dem BMAS zu erwarten ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Der Bild-Zeitung sagte sie, da es „ohne gesetzlichen Mindestlohn (...) keine Große Koalition“ gäbe, werde sie keine Ausnahmen dulden, „trotz aller Fluchtphantasien in Teilen der Union“. Zudem will Nahles „Vollzeit neu definieren“ und „mit dem Anwesenheitswahn“ Schluss machen. In diesem Bereich keinen Handlungsbedarf sieht dagegen Roland Wolf, Geschäftsführer Arbeitsrecht bei der BDA. Dem Spiegel sagte er, der Gesetzgeber habe zu diesem Thema schon „mehr als ein Gesetz erlassen“. In der Industrie, aber auch im Dienstleistungssektor gebe es Jobs, bei denen eine Anwesenheit zwingend erforderlich sei. Da ist Spannung angesagt.

Ich hoffe, ich habe Sie mit diesem kurzen Ausblick nicht zu sehr verängstigt. Machen Sie sich doch einfach selbst ein Bild und besuchen Sie den Kongress Arbeitsrecht 2014 am 25. und 26. Februar in Berlin (s. Einhefter). Dort er
fahren Sie „Was Praktiker wissen müssen!“ und können mit den Beteiligten diskutieren. 
Ich freue mich auf Sie!

Ihr

Volker Hassel

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

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