„taz“ diskriminiert Männer – Entschädigung

(c) Rainer Sturm / pixelio.de
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Die Ausschreibung einer journalistischen Volontariatsstelle ausdrücklich nur für Frauen diskriminiert männliche Bewerber. Das entschied das ArbG Berlin mit Urteil vom 5.6.2014 (42 Ca 1530/14).

Eine Stiftung finanziert Volontariatsstellen bei der Berliner Tageszeitung „taz“. Sie schrieb einen entsprechenden Arbeitsplatz ausschließlich für Frauen auf der Internetseite der Zeitung aus und lehnte jegliche Bewerbung von Männern ab. Dabei hielt sie die Benachteiligung von Männern für erforderlich, um den Frauenanteil in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen. Einer der abgewiesenen Männer klagte deswegen auf Zahlung einer Entschädigung.

Das ArbG Berlin verurteilte die Stiftung zur Zahlung einer Entschädigung i. H. v. drei Monatsgehältern aufgrund der Diskriminierung des Kandidaten nach dem AGG. Bewerbungen von Männern dürften nicht gänzlich ausgeschlossen werden, weil dies eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Darüber hinaus eigne sich die Besetzung einer Volontariatsstelle nicht dafür, den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

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