Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

(c) Arzt / pixelio.de
(c) Arzt / pixelio.de

Eine Kündigung einer Frau ohne behördliche Zustimmung ist im Fall einer Schwangerschaft durch Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) bereits ab dem Zeitpunkt verboten, in dem der Arzt die Eizelle einsetzt und nicht erst mit der Einnistung. Das entschied das BAG mit Urteil vom 26.3.2015 (2 AZR 237/14).

Eine Frau war in einer Versicherungsvertretung angestellt. Mitte Januar 2013 teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, dass bei ihr eine künstliche Befruchtung  bevorstehe. Bereits Ende Januar erfolgte der Embryonentransfer. Am 31. Januar kündigte das Unternehmen der Mitarbeiterin ohne behördliche Zustimmung und besetzte ihre Stelle mit einer älteren Beschäftigten. Anfang Februar erfuhr die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft und informierte den Betrieb am 13.2.2013.

Das BAG gab der Kündigungsschutzklage statt. Grundsätzlich ist eine Kündigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ohne behördliche Zustimmung während der Schwangerschaft unzulässig, wenn sie dem Arbeitgeber zur Zeit des Ausspruchs bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Die Klägerin unterlag bei Zugang der Kündigungserklärung dem Schutz des MuSchG wegen des zuvor erfolgten Embryonentransfers. Zudem verstößt die Entlassung gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG i. V. m. §§ 1, 3 AGG. Der EuGH hatte dazu entschieden (Urt. v. 26.2.2008 - C-506/06), dass eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen kann, wenn eine Entlassung hauptsächlich wegen einer (beabsichtigten) In-vitro-Fertilisation erfolgt.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Printer Friendly, PDF & Email

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming-Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, um die Frage klären

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine eingetragene Lebenspartnerin Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur