Kein Schadensersatzanspruch nach verspäteter Beförderung

(c) Marco Barnebeck(Telemarco) / pixelio.de
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Hat ein Beamter auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des Dienstherrn keine ernsthafte Chance auf Beförderung, so steht ihm selbst dann kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn leistungsschwächer beurteilte Kollegen befördert wurden. Das geht aus einem Urteil des BVerwG vom 19.3.2015 (2 C 12.14) hervor.

Eine Hamburger Polizeibeamtin wurde für das Beförderungsverfahren im Jahr 2008 nicht berücksichtigt. Sie hatte die von der Polizeibehörde hierfür geforderte Verweilzeit im bisherigen Amt eines Polizeikommissars von sieben Jahren noch nicht abgeleistet. Das führte dazu, dass andere Beamte mit entsprechend geforderter Standzeit im Amt aber schlechteren Leistungsbeurteilungen befördert wurden. Nachdem man die Beamtin nach der Verweildauer von sieben Jahren (aus ihrer Sicht zu spät) beförderte, klagte sie im Jahr 2009 auf Schadensersatz. Das OVG Hamburg (Urt. v. 16.11.2012 – 1 Bf 304/09) entschied in zweiter Instanz, dass die Beklagte zwar den Anspruch der Klägerin auf leistungsgerechte Einbeziehung in das Auswahlverfahren verletzte. Die zur Beförderung erforderliche Verweildauer von sieben Jahren im Amt sei deutlich zu lang. Jedoch habe die Frau auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des Dienstherrn keine ernsthafte Aufstiegschance besessen.

Die Revision gegen das Urteil wies das BVerwG zurück. Die Klägerin hätte auch bei Anwendung des rechtmäßigen alternativen Beförderungsmodells keine ernsthafte Möglichkeit gehabt, in einen höheren Rang aufzusteigen. Denn auch dabei hätten die limitierenden Vorgaben des Haushaltsrechts berücksichtigt werden müssen. Wegen des in Hamburg beschlossenen Haushalts wären deutlich weniger Beamte befördert worden. Die Klägerin war aber auch auf dieser hypothetisch (aufgrund dienstlicher Beurteilungen) erstellten Rangliste von den ausfinanzierten Stellen weit entfernt platziert.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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