Bewerber für Lehramt nach Schwarzfahrt abgelehnt

Quelle: pixabay.com
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Ein zunächst ausgewählter Bewerber hat keinen Anspruch auf Einstellung als Lehrer, wenn er wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis und Vorzeigen eines verfälschten Fahrscheins rechtskräftig verurteilt worden ist. Das geht aus einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 31.3.2017 (2 Sa 122/17) hervor.

Nach der Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses, in dem ein rechtskräftiger Strafbefehl des AG Tiergarten aufgeführt war, lehnte das Land Berlin die Einstellung eines Bewerbers als Lehrer ab. Dieser wurde wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er war ohne gültigen Fahrausweis S-Bahn gefahren und hatte bei einer Kontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt. Sowohl das ArbG Berlin, als auch das LAG Berlin-Brandenburg bestätigten die Ablehnung des Kandidaten.

Die Richter attestieren ihm einen Mangel an der für eine Einstellung als Lehrer gem. Art. 33 Abs. 2 GG erforderlichen charakterlichen Einigung. Entgegen der Auffassung des Klägers war eine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung noch nicht erfolgt. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.

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