Adipositas kann Behinderung sein

(c) sokaeiko / pixelio.de
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Extremes Übergewicht kann eine Behinderung sein, entschied der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren mit Urteil vom 18.12.2014 (C-354/13).

Der Mann - adipös nach der Definition der WHO - aus Billund in Dänemark, betreute 15 Jahre lang Kinder als Tagesvater. Die Gemeinde beendete das Arbeitsverhältnis Ende November 2010. Die Arbeitgeberin verneint, dass die Adipositas Kündigungsgrund gewesen sei. Die Gewerkschaft, die sich für die Betreuungskraft einsetzte, sah das anders und verlangte vor dem Gericht Kolding die Feststellung einer Diskriminierung und Schadensersatz. Dieses ersuchte den EuGH im Wege einer Vorabentscheidung um Hilfe bei der Frage, ob das Unionsrecht ein eigenständiges Diskriminierungsverbot wegen Adipositas enthält und hilfsweise, ob eine solche eine Behinderung i. S. d. Richtlinie 2000/78/EG sein kann. Dazu hatte bereits der Generalstaatsanwalt Niilo Jääskinen im Juli in seinen Schlussanträgen ausgeführt (s. dazu unsere Meldung vom 31.7.2014).

Das Unionsrecht enthält im Bereich Beschäftigung und Beruf kein allgemeines Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas, so der EuGH. Es widerspricht außerdem dem Ziel der Richtlinie, wenn die Ursache der Behinderung für ihre Anwendung von Bedeutung wäre. Deshalb meint der Gerichtshof, dass die Adipositas des Arbeitnehmers ihn wegen eingeschränkter Mobilität oder auftretenden Krankheitsbildern an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindern kann. Wenn diese Einschränkung von langer Dauer wäre, könnte sie unter den Begriff „Behinderung“ i. S. d. Richtlinie fallen. Damit würde eine Diskriminierung vorliegen. Das Gericht Kolding muss dies nun prüfen.

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