Regierung folgt Empfehlung der Kommission: Mindestlohn steigt

Quelle: pixabay.com
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Nachdem sich die Mindestlohnkommission am 28.6.2016 einstimmig für eine Anhebung des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab 1.1.2017 ausgesprochen hat, beschloss nun auch das Bundeskabinett die Erhöhung. Die Bundesregierung will den Beschluss als Rechtsverordnung umsetzen.

Die Höhe der jährlichen Anpassung orientiert sich laut Begründung der Mindestlohnkommission im Sommer dieses Jahres nachlaufend an der Tarifentwicklung in Deutschland. Sie sei als Ausgangs- und Orientierungspunkt für die Anpassungsempfehlung der Kommission maßgeblich, weil die Sozialpartner im Rahmen der abgeschlossenen Tarifverträge auch die Belange der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen sowie Beschäftigungsaspekte im Blick hätten. Für ihre Berechnungen stützt sich das Gremium auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Betrachtet wurde die Veränderung der Tarifverdienste vom Zeitpunkt der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bis Ende Juni 2016. Zudem wurde dabei die Tarifvereinbarung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 29.4.2016 einbezogen. Innerhalb des genannten Zeitraums entwickelten sich nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts die Tarifverdienste um 4 %, was einer errechneten Erhöhung des Mindestlohns von 0,34 Euro entspreche. Der Vorschlag wurde vom Bundeskabinett übernommen.

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