Nichtraucher-Lobby verlangt mehr Schutz

(c) low500 / pixelio.de
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Nach wie vor erregt Rauchen am Arbeitsplatz die Gemüter. Die meisten Nichtraucher sind unzufrieden und fühlen sich von den derzeit bestehenden Regelungen nicht hinreichend geschützt. Das ergab eine Umfrage von stellenanzeigen.de, an der 682 deutsche Fach-und Führungskräfte teilnahmen.

Obwohl der Nichtraucherschutz in § 5 der Arbeitsstättenverordnung gesetzlich normiert ist, sorgt das Thema dennoch in vielen Betrieben für Aufregung, denn eins steht fest: Passivrauchen birgt erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alle notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, um die nichtrauchende Belegschaft vor dem stinkenden Qualm zu bewahren. Er kann ein allgemeines bzw. beschränktes Rauchverbot für den Betrieb verhängen. So ein Verbot sorgt allerdings in vielen Büros für „dicke Luft“ – eingefleischte Raucher wollen sich den Glimmstängel nicht verbieten lassen.

Aber die Nichtraucher können wohl bald „aufatmen“, denn ein Großteil der Qualmer ist bereit, Maßnahmen zum Schutz ihrer Kollegen zu akzeptieren. Besser könne es gar nicht kommen, meint Peter Langbauer, Geschäftsführer von stellenanzeigen.de. „Die Kompromissbereitschaft der Raucherfront wird bald zu Lösungen führen, mit der beide Seiten einverstanden sind.“

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

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