Neue Arbeitsstättenverordnung

Quelle: pixabay.com
Quelle: pixabay.com

Der Streit um Fenster oder regelmäßige Homeoffice-Prüfungen ist beigelegt. Das Bundeskabinett hat am 3.11.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschlossen. Damit werden Regelungen angepasst und die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung integriert.

Die Vorgaben und Regelungen sollen dazu dienen, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten. Im Einzelnen:

  • Fenster: Die Regelung der Sichtverbindung nach außen und für ausreichendes Tageslicht gilt nur für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und sonstige große Sozialräume, aber nicht für jede Art von Sanitärräumen. Lassen die baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten dies nicht zu, z. B. in Bereichen von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren, kann von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden. Neu ist die eindeutige Auflistung von Ausnahmen.
  • Homeoffice: Es werden klare Regelungen für Telearbeitsplätze in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen. Damit wird gleichzeitig klargestellt, dass beruflich bedingte "mobile Arbeit", z. B. das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten, wie unterwegs im Zug, nicht vom Anwendungsbereich erfasst wird.
  • Arbeitsschutz-Unterweisung: Die Pflicht zu einer solchen Unterweisung bestand bereits bisher. Nun wurden entsprechende Hinweise, über welche Gefährdungen die Beschäftigten unterwiesen werden müssen (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge) ergänzt.
  • Psychische Belastungen: Künftig sind auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies ist grundsätzlich bereits im ArbSchG vorgeschrieben. Für Arbeitsstätten wird dies jetzt konkretisiert und betrifft z. B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz.

Nach dem Kabinettbeschluss wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Weiterführende Links:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/506...

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Printer Friendly, PDF & Email

Die Zunahme von Fehlzeiten aufgrund von psychischen Belastungen und Erkrankungen hält Arbeitgeber vor Augen, dass das mentale Wohlbefinden der

Ein Arbeitsplatz direkt an einem großen Fenster klingt für viele zunächst erstrebenswert, hat jedoch auch einige Nachteile.

Die Ausrichtung und

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) kündigte in der vergangenen Woche gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an, er „werde per Ministerverordnung die

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann

Arbeit am Bildschirm, mit Gefahrstoffen oder Maschinen – die Pflicht zur regelmäßigen arbeitsplatz- und tätigkeits­be­zogenen

Seit 1. September und (zunächst) bis 28. Februar 2023 legt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen