Nachgebessertes Lohngleichheitsgesetz beschlossen

Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
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Vergangenen Mittwoch (11.1.2017) hat das Kabinett den umstrittenen Gesetzentwurf zum Entgelttransparenzgesetz des Bundesfamilienministeriums beschlossen.

Laut Bundesregierung verdienen Frauen im Durchschnitt auch heutzutage weniger als Männer. Die Lohndifferenz betrage 21 %. Bereinigt (Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, seltener in Führungspositionen und eher in sozialen Berufen mit geringerem Verdienst) ergebe sich immer noch eine Lücke von durchschnittlich 7 %. Um dem entgegenzuwirken will man mit dem Gesetz die Transparenz von Entgeltgruppen fördern. Bundesministerin Manuela Schwesig sieht hierin den Schlüssel für die Schließung der Lücke: „Es geht darum, das Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' für Frauen und Männer zu verankern und vor allem Transparenzregelungen einzuführen, damit man überhaupt weiß, ob man gerecht bezahlt wird."

Frauen und Männer, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten tätig sind, sollen ein individuelles Auskunftsrecht erhalten. So können sie die eigene Entlohnung mit der von Kollegen vergleichen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Der Anspruch bedeutet aber nicht, dass die konkreten Gehälter offen gelegt werden müssen. Er bezieht sich auf den Wert eines durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. Existieren Tarifverträge, sollen die Betriebsräte den Auskunftsanspruch wahrnehmen. Weiterhin müssen Arbeitgeber zukünftig ihre Vergütungsstrukturen überprüfen und auf Entgeltgleichheit hinwirken. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern müssen in regelmäßigen Abständen über Maßnahmen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit intern berichten.

Kritik kommt aus der Praxis. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer freut sich zwar über Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf. Es seien zahlreiche Verbesserungen für Firmen mit Tarifvertrag erreicht. Aber: „Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen. Dazu sind vor allem bessere familienpolitische Anreize erforderlich, insbesondere der flächendeckende Ausbau der Ganztags-Kinderbetreuung.“

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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