Nach Streik in Bahn- und Flugverkehr nun Gesetz zur Tarifeinheit

(c) stephan wengelinski / pixelio.de
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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Anfang November einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vorlegen. Dies dürfte kleineren Spartengewerkschaften Einhalt gebieten.


Der Gesetzentwurf soll verhindern, dass in Unternehmen unterschiedliche Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen existieren. Zukünftig würde dann derjenige Tarifvertrag gelten, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder gebunden ist.
Aktuell gewinnt das Thema wegen wiederholter Streiks im Bahn- und Flugverkehr an Brisanz. So versucht die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL derzeit Tarifforderungen auch für Beschäftigtengruppen der Deutschen Bahn außerhalb ihres bisherigen Kernbereichs durchzusetzen. Sie konkurriert dabei mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, die alle Beschäftigtengruppen vertritt. Erst am vergangenen Wochenende stand der Bahnverkehr still.
Auch die Pilotengewerkschaft Cockpit – die bereits für morgen ab 6:00 Uhr die Piloten der Lufthansa zu weiteren Streiks aufgerufen hat – wäre voraussichtlich von dem Gesetz betroffen.

Nahles habe angekündigt, „im Konfliktfall als Staat einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten und damit das Mehrheitsprinzip zu stärken“. Der Staat habe nämlich die Aufgabe, „im Sinne einer Befriedigung und eines fairen Engagements einzugreifen, ohne dabei das Streikrecht der kleinen Gewerkschaften tatsächlich zu untersagen“.

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