Mindestlöhne in der Zeitarbeit: Verdachtslose Überprüfung durch das Hauptzollamt bis zum 30.6. ...

(c) Stefan Bayer / pixelio.de
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Ein Arbeitgeber, der u. a. Zeitarbeit einsetzt, erhielt kürzlich folgende E-Mail vom Zeitarbeitsunternehmen:

„Betreff: verdachtslose Überprüfung durch das Hauptzollamt (Zitat Hauptzollamt)

Guten Tag Herr XXXXXXXX,

das Hauptzollamt hat ein Pilotprojekt in der Zeitarbeit gestartet. Für alles rund um die Einhaltung der Mindestlöhne ist diese Behörde als Kontrollorgan zuständig. Um zu überprüfen, ob die Zeitarbeitsunternehmen Mindestlöhne ordnungsgemäß zahlen, die Zeitkonten vernünftig geführt werden, etc. werden ggf. Mitarbeiter des Hauptzollamtes unsere Zeitarbeiter im Einsatz besuchen. Das Hauptzollamt war heute bei uns zu Gast und forderte uns zur Nennung der Kundennamen auf, damit sie im Bedarfsfall dort unsere Mitarbeiter besuchen können.
Was heißt das nun für Sie als unseren Kunden oder auch ggf. Kunden eines Wettbewerbers?
Wir sind aufgefordert, unsere Kunden samt Ansprechpartner zu nennen, wo mindestens fünf Mitarbeiter im Einsatz sind. Das haben wir heute getan. Ob ein Zollbeamter zur Befragung unserer Mitarbeiter zu Ihnen rauskommt, ist noch völlig offen. Sie wollen erst mal nur die Möglichkeit dazu haben. Auf die Frage, ob wir Sie informieren dürfen, sagte der Beamte zu mir: Der Entleiher hat die behördlich angeordnete Maßnahme zu dulden, wir dürfen aber „nachrichtliche Kenntnis“ an den Entleiher weiterleiten.
Die beiden Beamten des Zolls waren sehr nett, haben uns genau erklärt, dass es keinen weiteren Anlass dazu gibt, außer dem Pilotprojekt, in welchem querbeet Zeitarbeiter bis zum 30. Juni befragt werden, damit sich die Behörde ein Bild darüber machen kann, ob die gesetzlichen Standards in der Branche umgesetzt werden.
Gerne können Sie für weitere Informationen mich oder meine entsprechende Kollegin aus der Disposition jederzeit dazu kontaktieren.

Bis dahin wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende!“

Was soll man noch dazu sagen ... Datenschutz ist scheinbar ein Fremdwort und wird auch bei Fehlen jedweden Verdachts ignoriert. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie als Entleiher bis Ende des Monats behördlich angeordnete Maßnahme zu dulden haben.

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