Mehr Geld für Leiharbeitnehmer

© Guedo/ pixelio.de
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Ab dem 1.11.2012 sind die Branchenzuschläge in der Metall- und Elektrobranche sowie in der Chemieindustrie in Kraft getreten. Auch der neue Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche gilt ab sofort.

Die Branchenzuschläge schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen. Die Zuschläge belaufen sich nach sechs Wochen Einsatzzeit in  demselben Betrieb auf 15 % des Tariflohns, nach drei Monaten auf 20 %, nach fünf Monaten auf 30 %, nach sieben Monaten auf 45 % und nach neun Monaten auf 50 %. Dadurch schließt sich die Lohnlücke zum Stammpersonal.

„Mit den neuen Branchenzuschlagstarifen haben die Tarifvertragsparteien nicht nur den gordischen Knoten der Lohnangleichung von Zeitarbeitnehmerschaft und Stammpersonal durchschlagen, sondern auch das Damoklesschwert der Politik entschärft, die den Sozialpartnern ein Ultimatum gestellt hatte“, begrüßt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Einführung der Zuschlagstarife für die Zeitarbeitsbranche.

Für alle rund 850.000 Zeitarbeitnehmer tritt außerdem zum 1. November eine Tariferhöhung in Kraft. Der Mindestlohn steigt im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro und im Osten von 7,01 auf 7,50 Euro pro Stunde. Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche dürfen künftig nicht weniger bezahlen.

Zum Jahresbeginn 2013 folgen dann Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschuk-Industrie.

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