Lieber keine neuen Mitarbeiter als schlechte

(c) Claudia Hautumm / pixelio.de
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Mehr als ein Viertel der deutschen Chefs beklagt sich über unmotivierte Berufsanfänger. Wie groß der Unmut über fehlende Qualifikationen ist, stellt eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey heraus.

Die Befragten bemängelten vor allem die Arbeitsmoral und die fehlenden Fähigkeiten zur systematischen Problemlösung. Daraus ziehen sie schwer wiegende Konsequenzen: Knapp ein Drittel lässt offene Lehrstellen lieber unbesetzt, als unzureichende Kandidaten einzustellen, die sich bei ihnen beworben haben. Heikel erscheint dies vor dem Hintergrund, dass vorrangig kleine und mittlere Unternehmen Probleme bei der Rekrutierung von Bewerbern haben.

Auch die Probleme der jungen Generation in Krisenländern, wie Frankreich, Griechenland, Italien und Portugal sind nicht allein der wirtschaftlichen Flaute geschuldet. Ebenso spielen die Schwächen der dortigen Berufsausbildung eine wichtige Rolle, hat die Untersuchung ergeben.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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