Kommission begründet Erhöhung des Mindestlohns

Quelle: pixabay.com
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Am 28.6.2016 hat die Mindestlohnkommission einstimmig eine Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab 1.1.2017 beschlossen.

Die Höhe der jährlichen Anpassung orientiert sich laut Begründung nachlaufend an der Tarifentwicklung in Deutschland. Sie sei als Ausgangs- und Orientierungspunkt für die Anpassungsempfehlung der Kommission maßgeblich, weil die Sozialpartner im Rahmen der abgeschlossenen Tarifverträge auch die Belange der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen sowie Beschäftigungsaspekte im Blick hätten. Für ihre Berechnungen stützt sich die Kommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Betrachtet wurde die Veränderung der Tarifverdienste vom Zeitpunkt der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bis zum 28.6.2016. Zudem wurde dabei die Tarifvereinbarung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 29.4.2016 einbezogen. Innerhalb des genannten Zeitraums entwickelten sich nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts die Tarifverdienste um 4 %, was einer errechneten Erhöhung des Mindestlohns von 0,34 Euro entspreche.

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