Jugendliche haben keine Ahnung vom Berufsleben

(c) peter freitag / pixelio.de
(c) peter freitag / pixelio.de

Deutsche Jugendliche wissen nicht viel über den Joballtag. Wichtig für die Berufswahl sind für 77 % vor allem eine gute Bezahlung und ein sicherer Arbeitsplatz. Das ergab eine forsa-Umfrage zu beruflichen Zukunft für die Bundessteuerberater-Kammer (BStBK).

Über die Hälfte der jungen Erwachsenen legt Wert auf Work-Life-Balance sowie Karriere- und Aufstiegschancen. Wichtig sind auch Weiterbildungsmöglichkeiten, die Nähe zum Wohnort und geregelte Arbeitszeiten. Auch ein anspruchsvoller Job, familiäres Arbeitsklima und die Arbeit mit Menschen sind gefragt. Nur draußen arbeiten wollen die wenigsten.
Die besten Chancen und Aussichten sehen die Befragten in den Berufsfeldern Information und Telekommunikation; dicht gefolgt von der Energie- und Wasserversorgung und der Gesundheits- und Pflegebranche.

Die Jugendlichen wissen aber teilweise nicht, was sie in den jeweiligen Berufsfeldern erwartet. 77 % haben eine Vorstellung davon, was zu den Tätigkeitsbereichen einer Krankenschwester, eines Handwerkers oder eines Elektronikers gehört. Nur noch etwas mehr als ein Drittel hat eine Idee, was ein Kaufmann bzw. eine Kauffrau - sei es bei einer Bank, im Einzelhandel oder im Versicherungsgewerbe - täglich macht. Am wenigsten Ahnung haben die Jugendlichen von der Tätigkeit eines Rechtsanwaltsgehilfen oder eines Steuerfachangestellten.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Printer Friendly, PDF & Email

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der

Auszubildende werden in vielen Branchen händeringend gesucht. Seit 2016 gehen aufgrund des demografischen Wandels die Zahlen der Schulabgänger zurück

Urteil vom 21. August 2023 - NotZ(Brfg) 4/22

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming-Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1

Aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges sind die wirtschaftliche Lage und damit der Arbeitsmarkt angespannt. Das weltweite ManPowerGroup