Gesetzliche Neuerungen für Arbeitgeber

(c) Rainer Sturm / pixelio.de
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Die große Koalition hat sich viel vorgenommen. Auf Arbeitgeber kommen in den nächsten Monaten u. a. die folgenden Änderungen zu.

Es wird eine neue abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Berufs- und Beitragsjahren geben. Eine weitere wichtige Neuerung ist die „Flexi“-Rente, die eine Weiterbeschäftigung von Rentnern ermöglichen soll. Das entsprechende Gesetz tritt bereits ab 1.7.2014 in Kraft. Ab 1.1.2015 wird ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn i. H. v. 8,50 Euro gelten. In regelmäßigen Abständen überprüft dann eine Kommission aus je sieben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern diese Mindestgrenze. Abweichende tarifvertragliche Regelungen sind noch bis Ende 2016 möglich. Ziel der Bundesregierung ist es auch, die Tarifautonomie zu stärken. Entsprechend hat man das AEntG am 29.5.2014 geändert und die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ darin aufgenommen. So wurden die tarifvertraglichen Regelungen zum Mindestlohn verbindlich gemacht. Ab 2015 ist zudem die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten vorgesehen. Seit 25.3.2014 gibt es dazu erste Leitlinien. Weiterhin soll der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen verhindert werden. Dazu liegt bereits ein entsprechender Gesetzentwurf vor.

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