Gesetz für "Lohngerechtigkeit" in Kraft getreten

Quelle: pixabay.com
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Am 6.7.2017 ist das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft treten. Einen Tag zuvor wurde es im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Das umstrittene Gesetz (vgl. ausführlich Glaser/Groß AuA 5/17, S. 302 ff. sowie Weibler AuA 3/17, S. 173 ff.) soll dafür sorgen, dass Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit das gleiche Gehalt wie Männer erhalten. Hierzu sind u. a. die folgenden Regelungen vorgesehen:

  • Frauen und Männer, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten tätig sind, bekommen ein individuelles Auskunftsrecht. So können sie die eigene Entlohnung mit der von Kollegen vergleichen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Die konkreten Gehälter müssen aber nicht offen gelegt werden. Bezogen ist der Anspruch auf den Wert eines durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.
  • Private Arbeitgeber müssen zukünftig ihre Vergütungsstrukturen kontrollieren und auf Entgeltgleichheit hinwirken. Unternehmen ab 500 Beschäftigten werden aufgefordert, in regelmäßigen Abständen ihre Maßnahmen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu überprüfen. Sie müssen regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit für alle einsehbar berichten.

Während die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Katarina Barley von einem weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit spricht, reißt die Kritik aus den Unternehmen nicht ab. Für Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer „bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen“.

Das BMFSFJ unterstützt Beschäftigte, Betriebsräte und Personalräte sowie Arbeitgeber nach eigenen Angaben bei der praktischen Umsetzung der Vorschriften. Hierzu wurden zahlreiche Infobroschüren für die jeweiligen Zielgruppen veröffentlicht. Ein Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte soll praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz informieren. Das Ministerium hat zudem den sog. „Monitor Entgelttransparenz“ entwickelt. So kann man das Arbeitsentgelt für Frauen und Männer im Unternehmen sichtbar machen und evtl. Ungleichheiten betriebsintern leichter aufdecken. Das Tool wird zeitnah online und kostenlos auf den Seiten des BMFSFJ zur Verfügung gestellt.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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