Frauen sind „ärmer“ dran

Manchmal mag es sich lohnen, eine Frau zu sein. Für die Gehaltsabrechnung gilt dies jedoch nicht. Das vermeldet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in seinem „LohnSpiegel“, ein Projekt im Auftrag des Bundesfrauenministeriums. Danach müssten sich schon Berufsanfängerinnen in den ersten drei Jahren mit durchschnittlich 18,7 % weniger Lohn zufriedengeben als ihre männlichen Kollegen. Aber das sei nur der Anfang. Der „Gender Pay Gap“ (GPG) steige mit den Berufsjahren nämlich noch an. So hätten Frauen nach vier bis zehn Jahren im Job sogar 21,8 % weniger Geld in ihrer Lohntüte. Dabei sei der GPG in den westlichen Bundesländern höher als in den östlichen. Die ostdeutschen Arbeitnehmerinnen holten zumindest mit den Jahren gegenüber den Männern auf.

 

Einen Unterschied mache es auch, welche Branche man betrachtet. Die Spanne reiche bei den Berufseinsteigern von einem GPG von 4,9 % im Bereich Energie/Wasser bis zu 21,2 % im Kredit- und Versicherungsgewerbe. In den EDV/IT-Berufen liege er unter 10 %, bei der Nahrungsmittelverarbeitung dagegen bei 20 % und mehr. Entscheidend sei außerdem die Größe des Unternehmens. Es gelte die Regel: Je größer der Betrieb, desto größer ist der absolute Einkommensrückstand bei den weiblichen Anfängern. Relativ betrachtet bleibe der GPG allerdings weit gehend gleich.

 

Das WSI hat zudem über den Tellerrand auf die europäischen Nachbarländer geschaut. Danach belege Deutschland beim GPG einen Platz im oberen Drittel. Am besten kämen die Berufsanfängerinnen in Belgien weg mit einem GPG von 9,4 %, gefolgt von Dänemark mit 9,8 %. Schlusslichter seien Polen mit 26 % und Spanien mit 30,4 %.

 

Doch was sind die Ursachen? „Dieser geschlechtsspezifische Einkommensrückstand lässt sich weder durch unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen noch durch eine spezifische Berufswahl vollständig erklären“, erläuterte Projektleiter Dr. Reinhard Bispinck. Dies hätten Regressionsanalysen des LohnSpiegel-Datensatzes gezeigt. Auch Unterbrechungen, um Kinder zu erziehen, und mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten lieferten nur Teilerklärungen. „Die Ergebnisse verweisen vielmehr auf das Fortbestehen geschlechtspezifischer Lohndiskriminierung“, zeigte sich Bispinck überzeugt.

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Printer Friendly, PDF & Email

Im Titelthema dieser Ausgabe betrachten Volker Stück und Christina Salo (beide BWI GmbH, Bonn) Rechtsprechung, Literatur und gesetzgeberische

Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und

Die weiterhin bestehenden Gehaltsunterschiede von etwa 20 % zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten sind immer wieder Gegenstand von

Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit

Eine Befragung von in Deutschland Beschäftigten durch das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder mit Unterstützung von

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.12.2023 (VI R 1/21) entschieden, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer