Förderung für betriebliche Experimentierräume

Quelle: pixabay.com
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Das BMAS hat Mitte August die Förderrichtlinie Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel veröffentlicht. Ab sofort können Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden.

Antragsberechtigte Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen müssen sich bis zum 30.10.2017 bewerben. Die maximale Förderungsdauer beträgt drei Jahre. Beginn ist im ersten Halbjahr 2018. Weitere Informationen und Materialien zu Bewerbungsverfahren, Förderbedingungen und Leistungsumfang finden Sie auf der Webseite der gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH. Die Einführung betrieblicher Lern- und Experimentierräume ist eine Antwort auf die Herausforderungen, die die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt. In geschützten Räumen sollen Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben. Ohne Vorbehalte suchen Beschäftigte gemeinsam mit der Unternehmensleitung nach neuen Wegen zur Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt.

Auf dem Online-Portal experimentierräume.de können die Teilnehmer ihre Experimentierräume vorstellen und sich mit anderen Betrieben beraten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen von den Ergebnissen der Experimentierräume Impulse zu betrieblichen Veränderungsprozessen erhalten.

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