Familienpflegezeit: Wenig Nachfrage

©matchka/pixelio.de
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Seit Anfang 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz nun in Kraft. Doch wie wird das Modell in der Praxis angenommen? Die ernüchternde Antwort: 2012 wurden gerade einmal 147 Anträge auf eine Familienpflegezeit gestellt.

Dies geht laut „Bild“ aus einer Antwort der Bundesregierung  auf eine Anfrage der Grünen hervor. Demnach haben nur 58 Unternehmen überhaupt Gebrauch von der Möglichkeit der Familienpflegezeit gemacht. In 123 Fällen wurde eine Ausfallversicherung abgeschlossen.

Das FPfZG sieht vor, dass Arbeitnehmer für maximal zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Um in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, erhalten sie von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung, als ihnen aufgrund ihrer geleisteten Arbeitsstunden eigentlich zustünde. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Betroffenen dafür so lange zu geringeren Bezügen arbeiten, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Einen Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit gibt es nicht.
 

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