ELStAM: Starttermin steht fest

© Uwe Steinbrich / pixelio.de
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Mit Schreiben vom 2.10.2012 hat das BMF nun den 1.11.2012 als Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) bekannt gegeben (IV C 5 - S 2363/07/0002-03). Ursprünglich sollte ELStAM bereits ab dem 1.1.2012 die alte Papierlohnsteuerkarte ablösen.

Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab dem 1.1.2013 abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde legen. Einführungseitraum ist das gesamte Kalenderjahr 2013. Damit sollen Arbeitgeber die Möglichkeit haben, eventuelle technische und organisatorische Probleme zu beheben.


Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwenden hat.
Arbeitgeber sollen den Arbeitnehmern den Beginn für die erstmalige Anwendung schriftlich mitteilen. Eine Meldung beim Betriebsstättenfinanzamt ist nicht nötig.

Die Finanzämter stellen deshalb jetzt in allen Fällen, bei denen sich die ELSTAM mit Wirkung ab 1.1.2013 ändern und dies dem Finanzamt vom Arbeitnehmer angezeigt wird, einen Papierausdruck der zum 1.1.2013 gültigen ELSTAM aus.

Das Schreiben ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) abrufbar.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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